BEKANNTMACHUNG

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 21.03.2002 den Beschluß gefaßt, den Flächennutzungsplan für das Weilheimer Moos bezüglich der Firmenfläche eines ansässigen Torfbetriebes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu ändern.

Vom Änderungsgebiet sind die in den beiliegend abgedruckten Lageplänen des Stadtbauamts vom 11.03.2002 schwarz umrandeten Grundstücke betroffen:

Amtlicher Lageplan:

Fl.Nrn. 3425, 3431/2, 3432, 3432/2, 3432/3, 3433, 3434, 3435, 3452, 3453, 3454 und 3455, Gemarkung Weilheim i.OB.

Flurbereinigungsplan:

Fl.Nr. 3431, 3432, 3433, 3434, 3435, 3441, 3442, 3452, 3453 und 3455, Gemarkung Weilheim i.OB.

Das Gebiet ist im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan als Fläche für Betriebsgebäude und €anlagen, Straßenfläche, Abgrabungsfläche (Torfgewinnung) und Fläche zur Bepflanzung oder Sukzession (Planung) dargestellt. Die Flächen für Betriebsgebäude und €anlagen sollen etwas erweitert werden um im Vergleich zu anderen Torfabbaubetrieben eine Gleichbehandlung zu erzielen. Die Straßenfläche des öffentlichen Feld- und Waldweges soll aus dem bisherigen Betriebsgelände aus Verkehrssicherheitsgründen herausgenommen werden. Es ergibt sich daher eine Flächenverschiebung, jedoch keine neue Flächenklassifizierung.

Hiermit erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB die Bekanntmachung der Änderungsabsicht.

Stadt Weilheim i.OB

Klaus Rawe
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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