Bekanntmachung

Für das Gebiet "Huosiring / Parchetwiesen" besteht seit Mai 1990 eine rechtskräftige Ortsabrundungssatzung.

In seinen Sitzungen am 03.12.2001 und 11.02.2002 beschloß der Bauausschuß der Stadt Weilheim i.OB diese Satzung dahingehend zu ändern, daß die Grundstücke Fl.Nr. 3258, 3258/2, 3258/8 und 3258/10 neu geordnet, die Firstrichtung für das Grundstück 3258/2 gedreht und für alle Grundstücke im Geltungsbereich der Satzung eine Grundfläche von max. 10,50 m x 15,00 m zugelassen wird.

Nach § 34 Absatz 5 BauGB ist zur Änderung dieser Satzung das vereinfachte Verfahren des § 13 BauGB anzuwenden.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Den von der Änderungs-Satzung betroffenen Grundeigentümern und Nachbarn wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 BauGB gegeben. Bedenken oder Anregungen zur geplanten Satzung sind bis spätestens

06.05.2002

bei der Stadt Weilheim i.OB einzureichen. Der Entwurf der Änderungssatzung kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Die Satzung wird Ihnen hierbei erläutert.

Stadt Weilheim i.OB
 
Klaus Rawe
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

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