BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 20.10.2016 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Ziegelgrube“ unter Einbeziehung der bislang von der Ortsabrundungssatzung „Huosiring / Parchetstraße“ überplanten Grundstücke sowie Einbeziehung weiterer Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen nach den Vorschriften des BauGB neu aufzustellen.

Vom Geltungsbereich werden nach dem Lageplan des Stadtbauamts vom 20.10.2016 folgende Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen erfasst:

Fl.Nrn. 2930/3 TF, 3240, 3240/1 bis 3240/24, 3242, 3243/4, 3243/5, 3244 TF, 3244/1, 3258. 3258/2, 3258/4, 3258/5 sowie 3258/8 bis 3258/12, Gemarkung Weilheim.

Das Gebiet wird entsprechend der Ausweisung im Flächennutzungsplan als „Wohnbaufläche“ gemäß § 4 BauNVO festgesetzt.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

Beim Plangebiet handelt es sich im Wesentlichen um einen bebauten, innerstädtischen Bereich, der im Rahmen der Bauleitplanung weiter entwickelt werden soll. Es handelt sich daher um eine Maßnahme der Innenentwicklung, so dass der Bebauungsplan nach den beschleunigten Verfahrensvorschriften des § 13a BauGB aufgestellt wird.

Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird hiermit bekannt gegeben, dass der Bebauungsplan im bescheunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) nach den Vorschriften des § 13 BauGB aufgestellt werden soll.

Das Verfahren wird nach § 4 a Abs. 2 BauGB durchgeführt. Danach erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung der Fachbehörden (dem sog. Scoping nach § 4 Abs. 1 BauGB).

Der Bebauungsplan und die Begründung liegen in der Zeit

vom 13.04.2017 bis 16.05.2017

zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Der Planentwurf kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, und unter www.weilheim.de von jedermann eingesehen werden. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung kann auf Anfrage informiert werden.

Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 16.05.2017 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Bauleitplanung zugestimmt wird.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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