BEKANNTMACHUNG

Der Schulverband Wielenbach (Geschäftsführende Gemeine Wielenbach), Landkreis Weilheim-Schongau, hat eine 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung wurde im Amtsblatt des Landratsamtes Weilheim-Schongau Nr. 10 am 15.05.2017 amtlich bekannt gemacht.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

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82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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