BEKANNTMACHUNG

Die Stadt Weilheim i.OB erläßt aufgrund der §§ 14 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende in der Sitzung des Stadtrates vom 24.04.2002 beschlossene

SATZUNG

über die Änderung der Veränderungssperre für das Bebauungsplangebiet "Gewerbepark Neidhart"

§ 1 - Änderung

Die mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Weilheim i.OB Nr. 18 vom 05.08.2000 rechtskräftig gewordene Veränderungssperre für das Bebauungsplangebiet "Gewerbepark Neidhart" wird in Bezug auf den Geltungsbereich wie folgt geändert:

Das Gebiet umfaßt die Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen Fl.Nr. 2750-Teilfläche, 2750/5, 2750/6, 2750/7, 2750/8, 2750/9, 2750/10 und 2753/2-Teilfläche, Gemarkung Weilheim i.OB.

Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beiliegend abgedruckten Lageplan des Stadtbauamtes vom 11.04.2002.

§ 2 - Inkrafttreten

Die Änderungs-Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Weilheim i.OB, 29.04.2002
Stadt Weilheim i.OB

Klaus Rawe
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an