BEKANNTMACHUNG
Die Stadt Weilheim i.OB erläßt aufgrund der §§ 14 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende in der Sitzung des Stadtrates vom 24.04.2002 beschlossene
SATZUNG
über die Änderung der Veränderungssperre für das Bebauungsplangebiet "Gewerbepark Neidhart"
§ 1 - Änderung
Die mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Weilheim i.OB Nr. 18 vom 05.08.2000 rechtskräftig gewordene Veränderungssperre für das Bebauungsplangebiet "Gewerbepark Neidhart" wird in Bezug auf den Geltungsbereich wie folgt geändert:
Das Gebiet umfaßt die Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen Fl.Nr. 2750-Teilfläche, 2750/5, 2750/6, 2750/7, 2750/8, 2750/9, 2750/10 und 2753/2-Teilfläche, Gemarkung Weilheim i.OB.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beiliegend abgedruckten Lageplan des Stadtbauamtes vom 11.04.2002.
§ 2 - Inkrafttreten
Die Änderungs-Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Weilheim i.OB, 29.04.2002
Stadt Weilheim i.OB
Klaus Rawe
1. Bürgermeister