BEKANNTMACHUNG

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 24.04.2002 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Östlich des Prälatenweges", Gemarkung Weilheim i.OB, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Vom Geltungsbereich werden die im beiliegenden Lageplan des Stadtbauamtes vom 12.04.2002 schwarz umrandet dargestellten Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen erfaßt:

Fl.Nr. 1358/2-Teilfläche, 1358/3-Teilfläche, 1364-Teilfläche, 1378, 1378/1-Teilfläche, 1379, 1379/1-Teilfläche und 1389/2-Teilfläche, alle Gemarkung Weilheim.

Das Gebiet wird als "Reines Wohngebiet" gemäß § 3 BauNVO festgesetzt.

Hiermit erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB die Bekanntmachung des Aufstellungs-beschlusses.

Weilheim i.OB, 30.04.2002
Stadt Weilheim i.OB

Klaus Rawe
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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