BEKANNTMACHUNG
Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 25.01.2001 beschlossen, für das Gebiet "Südlich der Waisenhausstraße" einen Bebauungsplan gemäß § 1 BauGB aufzustellen.
Das Verfahren wurde mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der vorge-zogenen Bürgerbeteiligung eingeleitet.
Der Stadtrat befaßte sich in seiner Sitzung am 24.04.2002 mit den vorgebrachten Einwendungen und billigte den Bebauungsplan in der Fassung vom 17.04.2002, in dem die sich aus den beschlossenen Einwendungen ergebenden Änderungen eingearbeitet sind, samt Begründung.
Der geänderte Bebauungsplan wird zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Er kann samt Begründung in der Zeit vom
15.05.2002 bis 24.06.2002
im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes von jedermann eingesehen werden.
Während dieser Auslegung können erneut Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.
Weilheim i.OB, 30.04.2002
Stadt Weilheim i.OB
Klaus Rawe
1. Bürgermeister