BEKANNTMACHUNG

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 24.04.2002 die Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Gewerbepark Neidhart" gemäß§ 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Vom Änderungsgebiet sind die im Lageplan des Stadtbauamts vom 11.04.2002 schwarz umrandeten Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen

Fl.Nrn. 2750-Teilfläche, 2750/5, 2750/6, 2750/7, 2750/8, 2750/9, 2750/10 und 2753/2-Teilfläche, Gemarkung Weilheim i.OB, betroffen.

Die Grundstücke sind im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO festgesetzt. Sie werden nunmehr als "Sonstiges Sondergebiet für Einkaufszentren und Großflächige Handelsbetriebe" gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO ausgewiesen.

Hiermit erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB die Bekanntmachung des Änderungs-beschlusses.

Weilheim i.OB, 30.04.2002
Stadt Weilheim i.OB

Klaus Rawe
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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