BEKANNTMACHUNG

In seinen Sitzungen am 12.04.2016 und 20.09.2016 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Obere Stadt IIIe“ für die Grundstücke Fl.Nr. 768, 768/2, 768/3, 768/4, 768/5, 768/6, 769 und 770, Gemarkung Weilheim, zu ändern.

Auf Antrag des Grundstückseigentümers sollen im rückwärtigen Bereich der Grundstücke Obere Stadt 1 und 3 die Baugrenzen eines möglichen Anbaues an die bestehenden Gebäude neu geordnet werden. Es soll ein Anbau mit 3 bzw. 2 Vollgeschossen nach Norden hin ermöglicht werden. Die für die mögliche Nutzung erforderlichen Kfz-Stellplätze sollen in einer Tiefgarage geschaffen werden. Das im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gelegene Sanierungsgebiet „Obere Stadt I“ wie auch das denkmalgeschützte Ensemble „Obere Stadt“ bleiben unberührt.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Der Bauausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 23.05.2017 mit den vorgebrachten Einwendungen und billigte den Bebauungsplan samt Begründung mit der Maßgabe der Einarbeitung der sich ergebenden Ergänzungen.

Der geänderte Bebauungsplan und die Begründung werden zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Sie können in der Zeit vom

27.07.2017 mit 31.08.2017

im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes von jedermann eingesehen werden. Die Informationen sind auch unter www.weilheim.de einsehbar und stehen zum Download bereit.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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