BEKANNTMACHUNG
In seiner Sitzung am 18.07.2017 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan „Dorfgebiet Deutenhausen“ zu ändern. Dem Eigentümer der Grundstücke Fl.Nrn. 12, 12/2 und 12/3, Gemarkung Deutenhausen, wird die Möglichkeit gegeben werden, für einen Ersatzbau des früheren Stall- und Scheunenteils des landwirtschaftlichen Anwesens unter Beibehaltung des Erscheinungsbildes der früheren landwirtschaftlichen Kubatur einen den heutigen Ansprüchen Rechnung tragenden Baukörper zu errichten. Hierdurch verändert sich für den Neubauteil die Zahl der zugelassenen Vollgeschosse. Weiter werden Festsetzungen für eine geplante Tiefgarage formuliert.
Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.
Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.
Der Änderungsplan und die Begründung hierzu liegen in der Zeit vom
14.08.2017 mit 15.09.2017
während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, aus oder können unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.
Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 15.09.2017 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Stadt Weilheim i.OB
Markus Loth
1. Bürgermeister