BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung vom 12.05.2016 hat der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB die Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Verkehrsanbindung Interkommunales Gewerbegebiet Achalaich“ eingeleitet.

Für das neu zu schaffende interkommunale Gewerbegebiet „Achalaich“ wird die Verkehrsanbindung an die Staatsstraße St 2057 und das städtische Straßennetz neu geregelt.

Das nach dem Baugesetzbuch vorgeschriebene Änderungsverfahren wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Vorgebrachte Einwendungen wurden abgewogen. Der Stadtrat hat die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 16.02.2017 samt Begründung in seiner Sitzung am 31.05.2017 festgestellt. Das Landratsamt Weilheim-Schongau hat die Änderung mit Bescheid vom 19.07.2017, Az. 6100.02 Sg. 40 Nr. 263, ohne Einschränkung genehmigt.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Weilheim i.OB für das Gebiet „Verkehrsanbindung Interkommunales Gewerbegebiet Achalaich“ verbindlich.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes samt Erläuterungsbericht kann bei der Stadt Weilheim i.OB, Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 202 (Stadtbauamt), während der allgemeinen Dienststunden des Stadtbauamtes eingesehen werden. Unter www.weilheim.de stehen die Unterlagen zum Download bereit.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 215 Abs. 1 Nr. 1 – 3 BauGB eine Verletzung von den in § 214 BauGB genannten Verfahrens- oder Formvorschriften - dies sind Vorschriften über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, Vorschriften über die Begründung sowie den Umweltbericht zum Flächennutzungsplan sowie Vorschriften bezüglich der Beschlussfassung und des Genehmigungsverfahrens -, Vorschriften über das Entwicklungsgebot und Mängel des Abwägungsvorganges, unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Weilheim i.OB geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist dabei darzulegen.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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