BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 18.07.2017 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Parchetwiesen“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 3373/25 und 3373/26, Gemarkung Weilheim, bezüglich der Festsetzungen über Baugrenzen zu ändern.

Bislang setzt der Bebauungsplan für die Grundstücke Baugrenzen für jeweils ein Einzelhaus fest, welche mit einem Garagenzwischenbau zusammengebaut sind. Der Garagenzwischenbau besitzt eine Dachneigung von 50°. Aufenthaltsnutzung in den Dachgeschossbereichen des Garagenzwischenbaus ist nicht zugelassen.

Auf Antrag der Grundeigentümer im Plangebiet soll nun eine Aufenthaltsnutzung der Dachgeschossbereiche der Zwischenbauten ermöglicht werden.

Bei der vorliegenden Bebauungsplanänderung handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung, bei der durch städtebaulich vertretbare Neuordnung der bebaubaren Grundstücksbereiche eine geordnete Nachverdichtung ermöglicht wird.

Die von der Bebauungsplanänderung umfasste Fläche unterschreitet deutlich die Flächenbegrenzung des § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB.

Bei den zugelassenen Bebauungen handelt es sich um kein UVP-pflichtiges Vorhaben und sie lassen keine Beeinträchtigungen von FFH- oder von europäischen Vogelschutzgebieten erwarten.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt daher im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Das beschleunigte Verfahren führt zur entsprechenden Anwendung des vereinfachten Verfahrens (§ 13 BauGB). Abgesehen wird von Umweltprüfung und Umweltbericht, die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung wird nicht angewandt.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Der Änderungsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 27.12.2017 mit 31.01.2018 öffentlich aus.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 31.01.2018 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an