BEKANNTMACHUNG

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 24.04.2002 die Weiterführung des Verfahrens zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes €Gewerbepark Neidhart€ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Gleichzeitig wurde beschlossen, den Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern.

Die Bekanntmachungen der Änderungsabsichten erfolgten im Amtsblatt Nr. 11 vom 06.05.2002.

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Planung den Bürgern vorzustellen.

Hierzu findet am Dienstag, 04.06.2002, 19.00 Uhr, im Großen Sitzungssaal des Rathauses (Dachgeschoß) eine vorgezogene Bürgerbeteiligung zu beiden Verfahren statt, zu der hiermit eingeladen wird. Bei der Bürgerbeteiligung werden die Ziele und Zwecke der Planung im einzelnen erläutert. An der Erörterung kann jedermann teilnehmen.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

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