BEKANNTMACHUNG

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 24.04.2002 die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Östlich des Prälatenweges" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die Bekanntmachung dieser Bauleitplanung erfolgte im Amtsblatt Nr. 11 vom 06.05.2002.

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Planung den Bürgern vorzustellen. Hierzu findet am Dienstag, 04.06.2002, 18.00 Uhr, im Großen Sitzungssaal des Rathauses (Dachgeschoß) eine vorgezogene Bürgerbeteiligung Verfahren statt, zu der hiermit eingeladen wird. Bei der Bürgerbeteiligung werden die Ziele und Zwecke der Planung im einzelnen erläutert. An der Erörterung kann jedermann teilnehmen.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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