Die Stadt Weilheim i.OB erlässt aufgrund des Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes - KAG - folgende

SATZUNG

zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der städt. Kindertageseinrichtungen in Weilheim i.OB.

§ 1

Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der städt. Kindertageseinrichtungen in Weilheim i.OB wird wie folgt geändert:

1. § 3 Abs. 1 der Satzung erhält folgende Fassung:

"(1) Die monatliche Gebühr für den Besuch der städt. Kindertageseinrichtungen Pfiffikus, Nepomuk und Unterhausen beträgt für alle Kinder im Kindergartenalter

  • für eine Buchungszeit von drei bis vier Stunden - 92,00 €
  • für eine Buchungszeit von vier bis fünf Stunden - 103,00 €
  • für eine Buchungszeit von fünf bis sechs Stunden - 113,00 €
  • für eine Buchungszeit von sechs bis sieben Stunden - 123,00 €
  • für eine Buchungszeit von sieben bis acht Stunden - 133,00 €
  • für eine Buchungszeit von acht bis neun Stunden - 143,00 €
  • für eine Buchungszeit von neun bis zehn Stunden - 153,00 €

jeweils zuzüglich des gebuchten Verpflegungsbeitrags.

Es sind jeweils fünf Tage in der Woche zu buchen, wobei an einzelnen Tagen unterschiedliche Buchungszeiten möglich sind. Die monatliche Gebühr errechnet sich in diesem Falle aus dem Durchschnitt der Einzelbuchungen.

2. § 3 Abs. 2 der Satzung erhält folgende Fassung:

"(2) Die monatliche Gebühr für den Besuch der städt. Kindertageseinrichtungen Pfiffikus, Nepomuk und Unterhausen beträgt für alle Kinder in der Kinderkrippe

  • für eine Buchungszeit von drei bis vier Stunden - 184,00 €
  • für eine Buchungszeit von vier bis fünf Stunden - 204,00 €
  • für eine Buchungszeit von fünf bis sechs Stunden - 224,00 €
  • für eine Buchungszeit von sechs bis sieben Stunden - 244,00 €
  • für eine Buchungszeit von sieben bis acht Stunden - 264,00 €
  • für eine Buchungszeit von acht bis neun Stunden - 284,00 €
  • für eine Buchungszeit von neun bis zehn Stunden - 304,00 €

jeweils zuzüglich des Verpflegungsbeitrags.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1. September 2018 in Kraft.

Weilheim i.OB, 01.03.2018

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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Telefon 0881 682-0
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