BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 10.04.2018 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Obere Stadt IIIe“ für die Grundstücke Fl.Nr. 768, 768/2, 768/3, 768/4, 768/5, 768/6, 769 und 770, Gemarkung Weilheim, erneut zu ändern.

Auf Antrag des Grundstückseigentümers sollen im rückwärtigen Bereich der Grundstücke Obere Stadt 1 und 3 an Stelle der entsprechend der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplan festgesetzten Bebauung mit Satteldach nun eine Bebauung mit Satteldach für den Baukörper parallel zu Straße „Am Meisteranger“ sowie die Herstellung eines Penthousegeschosses für die Bebauung parallel zur „Pistlgasse“ zugelassen werden.

Das im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gelegene Sanierungsgebiet „Obere Stadt I“ wie auch das denkmalgeschützte Ensemble „Obere Stadt“ bleiben unberührt.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Der Geltungsbereich der Änderung kann dem beigefügten Lageplan entnommen werden.

Der nun vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung liegt in der Zeit vom 14.05.2018 bis 18.06.2018 zur öffentlichen Einsichtnahme aus und kann während den üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 18.06.2018 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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