BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 10.04.2018 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB den Bebauungsplan für das Gebiet „Am Hardtfeld II“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 2283/10, 2283/11 und 2284/8, Gemarkung Weilheim, zu ändern.

Auf Antrag eines Grundstückseigentümers soll die Möglichkeit geschaffen werden, statt der bislang für die genannten Grundstücke geplanten gemeinsamen Tiefgarage jeweils eine eigenständige Tiefgarage mit eigener Zufahrt herzustellen. Darüber hinaus soll die Möglichkeit geschaffen werden, über die festgesetzten Baugrenzen hinaus und ohne Anrechnung auf die festgesetzte Grundfläche ebenerdige Terrassen und Balkone für die festgesetzte Bebauung auf den Grundstücken herzustellen. Dies sieht der Bebauungsplan in seiner bisherigen Fassung nicht vor.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Der Geltungsbereich der Änderung kann dem beigefügten Lageplan entnommen werden.

Der nun vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung liegt in der Zeit vom 28.06.2018 mit 31.07.2018 zur öffentlichen Einsichtnahme aus und kann während den üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 31.07.2018 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

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