BEKANNTMACHUNG

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 22.03.2018 eine 22. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 29.02.2012 für die Sonderbauflächen „Waldorfschulzentrum“ gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen.

Vom Geltungsbereich erfasst ist das im beiliegend abgedruckten Lageplan vom 22.03.2018 schwarz umrandet dargestellten Grundstück Fl.Nr. 2297/1, Gemarkung Weilheim.

In der neu auszuweisenden Sonderbaufläche für Schule und Soziales sind im Rahmen der vorgenannten Zweckbestimmung folgende Nutzungen zulässig: Schule, Bildung und Erziehung, Kinderbetreuungseinrichtungen, Kinder- und Jugendarbeit, Werkstätten, Kulturveranstaltungen, Tagungen, Seminare, der Schule angeschlossene pädagogische Einrichtungen, Mensa/Café/Bistro/Sportstätten, Hausmeisterwohnung, Dienstwohnung.

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB erfolgt hiermit die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses zu diesem Bauleitplan.

Der technische Planentwurf sowie die Begründung für diese Änderung liegen in der Fassung vom 11.05.2018 vor.

Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Plangebiet sowie den Nachbarn und der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 17.08.2018 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass den Planungen zugestimmt wird.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Der Planentwurf und die Begründung können während den üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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