BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 08.05.2018 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, die Einbeziehungssatzung „Nördlich der Dorfstraße“, Gemarkung Unterhausen, hinsichtlich der Zulässigkeit von erdgeschossigen Anbauten für die Grundstücke Fl.Nrn 142/6 und 142/7, Gemarkung Unterhausen zu ergänzen.

Mit der Ergänzung soll den Eigentümer der genannten Grundstücke die Möglichkeit gegeben werden, unter Einhaltung der max. zulässigen Grundfläche die südliche Baugrenze für erdgeschossige Anbauten um 1,50 m überschreiten zu können.

Diese Ergänzungssatzung kann nach § 34 Abs. 6 BauGB mit entsprechender Anwendung des § 13 Abs. 2 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

Die Ergänzungssatzung und die Begründung hierzu liegen in der Zeit vom 13.07.2018 mit 20.08.2018 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202 aus oder können unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Satzungsgebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 20.08.2018 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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