BEKANNTMACHUNG

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung am 31.05.2017 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Stadtwerke – Deutenhausener Feld II“ gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen. Vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird das Grundstück Fl.Nr. 498, Gemarkung Deutenhausen, erfasst. Auf den beigefügten Lageplan wird hingewiesen.

Das Verfahren wird entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuches durchgeführt.

Der Bebauungsplan lag im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 29.01.2018 mit 05.03.2018 nebst Begründung und Umweltbericht öffentlich aus. Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Plangebiet, sowie den Nachbarn und der Öffentlichkeit wurde Gelegenheit zur Stellungnahme zur Planung bis spätestens 05.03.2018 gegeben.

Nach Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte befasste sich der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB nach vorheriger Beratung im Bauausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 22.03.2018 mit den vorgebrachten Einwendungen und Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Fachbehörden. Über die vorgetragenen Anregungen und Bedenken wurde unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne der §§ 1, 1a und 2 BauGB entschieden und abgewogen. Hieraus ergaben sich Änderungen und Ergänzungen in der Bauleitplanung.

Der insoweit geänderte Bauleitplan, die Begründung und der Umweltbericht werden erneut zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Sie können in der Zeit vom 27.07.2018 mit 31.08.2018 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Verlangen werden der Planinhalt und die geänderten Festsetzungen erläutert.

Die öffentliche Auslegung erfolgt gemäß § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung von Stellungnahmen der Fachbehörden nach § 4 Abs. 2 BauGB. Wir bitten Sie, dies zu beachten. Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Plangebiet sowie den Nachbarn und der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme zur Planung bis spätestens 31.08.2018 gegeben.

Es liegen umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaftsbild und Kultur- und Sachgüter sowie zur naturschutzrechtlichen Bewertung und zu Altlasten vor.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an