BEKANNTMACHUNG

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 23.03.2000 beschlossen, eine Einbeziehungssatzung für das Gebiet "Töllernwiesen" zu erlassen.

Nach Abschluß des Aufstellungsverfahrens wurde die Satzung mit Bekanntmachung vom 26.09.2001 rechtskräftig.

Die Satzung wurde im Normenkontrollverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungs-gerichtshof München (BayVGH) angefochten. Der BayVGH hat unter dem Aktenzeichen 1 N 01.2851 am 07.03.2002 folgendes Urteil gefällt:

I. Die am 26. September 2001 bekannt gemachte Einbeziehungssatzung "Töllernwiesen" der Stadt Weilheim i.OB ist nichtig.

Dieses Urteil ist zwischenzeitlich rechtskräftig geworden, da keine Rechtsmittel dagegen eingelegt wurden.

Hiermit wird bekanntgegeben, daß die Einbeziehungssatzung "Töllernwiesen" außer Kraft ist.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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