BEKANNTMACHUNG

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.07.2016 beschlossen, für das Gebiet „Münchener Straße / Ludwig-Thoma-Straße“ einen Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen.

Der Bebauungsplan in der Fassung der Planung vom 31.05.2017 lag in der Zeit vom 13.07.2017 mit 16.08.2017 nebst Begründung öffentlich aus. Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Plangebiet, sowie den Nachbarn und der Öffentlichkeit wurde Gelegenheit zur Stellungnahme zur Planung bis spätestens 16.08.2017 gegeben.

Nach Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte befasste sich der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB nach vorheriger Beratung im Bauausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 28.09.2017 mit den vorgebrachten Einwendungen und Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Fachbehörden. Über die vorgetragenen Anregungen und Bedenken wurde unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange durch den Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB im Sinne der §§ 1, 1a und 2 BauGB entschieden und abgewogen. Hieraus ergaben sich Änderungen in der Planung.

In seiner öffentlichen Sitzung am 17.05.2018 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB nach vorheriger Beratung im Bauausschuss, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes nach Norden hin zu erweitern. Vom Geltungsbereich sind nun folgende Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen der Gemarkungen Weilheim i.OB und Unterhausen betroffen:

Gemarkung Weilheim: Fl.Nrn. 2748, 2748/2, 2748/3, 2748/4, 2748/5, 2748/6 und 2748/9;

Gemarkung Unterhausen: Fl.Nrn. 624, 625/1, 626, 626/4, 626/5, 626/6, 626/7, 626/8, 626/9, 626/10, 626/11, 626/12, 626/13, 626/14, 626/15, 626/16, 626/17, 626/18, 627-TF, 627/2.

Das bisherige städtebauliche Konzept des Bebauungsplanes soll auf den hinzugekommenen Grundstücksflächen weiter im Sinne der bisherigen Planung entwickelt werden. Es verbleibt bei einer Nutzung als „Mischgebiet“ gemäß § 6 BauNVO.

Es handelt sich daher bei der Bauleitplanung weiterhin um eine Maßnahme der Innenentwicklung, so dass der Bebauungsplan auch mit erweitertem Geltungsbereich nach den beschleunigten Verfahrensvorschriften des § 13a BauGB aufgestellt wird. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) nach den Vorschriften des § 13 BauGB aufgestellt.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des geänderten Geltungsbereiches des Bebauungsplanes. Der geänderte Geltungsbereich ist im beigefügten Lageplan dargestellt.

Der insoweit geänderte Bauleitplan und die Begründung werden erneut zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt.

Sie können in der Zeit vom 29.10.2018 mit 03.12.2018 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Verlangen werden der Planinhalt und die geänderten Festsetzungen erläutert.

Stellungnahmen werden bis spätestens 03.12.2018 erbeten.

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Planung zugestimmt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Die öffentliche Auslegung erfolgt gemäß § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung von Stellungnahmen der Fachbehörden nach § 4 Abs. 2 BauGB. Wir bitten Sie, dies zu beachten.

Stadt Weilheim i.OB
Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an