Die Stadtwerke Weilheim i.OB KU erlassen aufgrund des Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende
SATZUNG
zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 05.12.2012
§ 1
1. Der § 10 Absatz 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
„Die Schmutzwassergebühr beträgt pro Kubikmeter Schmutzwasser 2,22 €.“
2. Der § 10a Absatz 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
„Die Niederschlagsgebühr beträgt pro Quadratmeter Fläche 0,44 €.“
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2019 in Kraft.
Weilheim i.OB, 01.10.2018
Stadtwerke Weilheim i.OB
Kommunalunternehmen
gez. Peter Müller
Peter Müller
Vorstand