Die Bekanntmachung des Landratsamtes Weilheim-Schongau sowie eine Übersichtskarte finden Sie im Anhang zum Download.
Wasserrecht; Vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebiets des Tiefenbachs (Gewässer III. Ordnung) in der Gemeinde Polling und der Stadt Weilheim; Bekanntmachung zur vorläufigen Sicherung des vom Wasserwirtschaftsamt Weilheim ermittelten Überschwemmungs
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- Bereich: Amtsblatt 24/2018 vom 20.11.2018