Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seinen Sitzungen vom 20.10.1994 und 24.02.2000 beschlossen, für das Gebiet "Gewerbepark Neidhart" einen Bebauungsplan gemäß § 1 BauGB aufzustellen.

Das Verfahren wurde mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der vorge-zogenen Bürgerbeteiligung eingeleitet. Der Stadtrat befaßte sich in seiner Sitzung am 25.07.2002 mit den vorgebrachten Einwendungen und billigte den Bebauungsplan mit der Maßgabe der Einarbeitung der sich ergebenden Änderungen.

Der geänderte Bebauungsplan wird zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Er kann samt Begründung in der Zeit vom 13.08.2002 bis 16.09.2002 im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes von jedermann eingesehen werden.

Während dieser Auslegung können erneut Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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