Die Stadt Weilheim i.OB erläßt aufgrund des Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes - KAG - folgende

SATZUNG

zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der städt. Kindergärten in Weilheim i.OB(Kindergartengebührensatzung)

§ 1

Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der städt. Kindergärten in Weilheim i.OB (Kindergartengebührensatzung) wird wie folgt geändert:

1. § 3 Abs. 1 der Satzung erhält folgende Fassung:

"(1) Die monatliche Gebühr für den Besuch des städt. Kindergartens Andreas-Schmidtner-Straße 21 beträgt

  • bei Ganztagsbesuch Montag bis Donnerstag, 07:30 bis 17:00 Uhr, Freitag 07:30 bis 13:30 Uhr, 103,84 Euro
  • bei Ganztagsbesuch Montag bis Donnerstag, 07:30 bis 14:30 Uhr, Freitag 07:30 bis 13:30 Uhr, 80,24 Euro

jeweils zuzüglich der entstandenen Kosten für Essen, Getränke und Spielmaterial;

  • bei Vormittagsbesuch Montag bis Freitag, 07:30 bis 12:30 Uhr, 59,00 Euro
  • bei Nachmittagsbesuch Montag bis Freitag, 13:30 bis 17:00 Uhr, 41,30 Euro

jeweils zuzüglich der entstandenen Kosten für Getränke und Spielmaterial.

Über die angebotenen Öffnungszeiten hinausgehende Betreuungszeiten werden auf der Grundlage eines Stundensatzes von 0,59 Euro gesondert berechnet. Bei tageweiser Betreuung von Kindern unter 3 Jahren wird eine Mindestbetreuungszeit von 12 Stunden/Woche unterstellt."

2. § 3 Abs. 2 der Satzung erhält folgende Fassung:

"(2) Die monatliche Gebühr für den Besuch des städt. Kindergartens Unterhausen beträgt

  • bei Vormittagsbesuch Montag bis Freitag, 07:30 bis 12:00 Uhr, 53,10 Euro
  • bei Vormittagsbesuch Montag bis Freitag, 07:30 bis 13:30 Uhr, 70,80 Euro

jeweils zuzüglich der entstandenen Kosten für Essen, Getränke und Spielmaterial.

Über die angebotenen Öffnungszeiten hinausgehende Betreuungszeiten werden auf der Grundlage eines Stundensatzes von 0,59 Euro gesondert berechnet. Bei tageweiser Betreuung von Kindern unter 3 Jahren wird eine Mindestbetreuungszeit von 12 Stunden/Woche unterstellt."

3. § 3 Abs. 3 der Satzung erhält folgende Fassung:

"(3) Die monatliche Gebühr für den Besuch des städt. Kindergartens Nepomuk beträgt

  • bei Frühöffnung, Montag bis Freitag, 07:00 bis 07:30 Uhr, 5,90 Euro
  • bei Ganztagsbesuch, Montag bis Freitag, 07.30 bis 14:00 Uhr, 76,70 Euro
  • bei Ganztagsbesuch, Montag bis Freitag, 07:30 bis 15:00 Uhr, 88,50 Euro

jeweils zuzüglich der entstandenen Kosten für Essen, Getränke und Spielmaterial;

  • bei Vormittagsbesuch, Montag bis Freitag, 07:30 bis 12:00 Uhr, 53,10 Euro
  • bei Vormittagsbesuch, Montag bis Freitag, 07:30 bis 13:00 Uhr, 64,90 Euro

jeweils zuzüglich der entstandenen Kosten für Getränke und Spielmaterial.

Über die angebotenen Öffnungszeiten hinausgehende Betreuungszeiten werden auf der Grundlage eines Stundensatzes von 0,59 Euro gesondert berechnet. Bei tageweiser Betreuung von Kindern unter 3 Jahren wird eine Mindestbetreuungszeit von 12 Stunden/Woche unterstellt."

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. September 2002 in Kraft.

Weilheim i.OB, 26.07.2002

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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