Jugendlichen eine Stimme geben, Sprachrohr der Jugend in Weilheim zu sein und an die Demokratie heranzuführen sind die Ziele des Weilheimer Jugendparlamentes. Als politisch unabhängiges Gremium soll das Jugendparlament die Interessen der Jugendlichen in der Stadt vertreten. Für das elf Sitze umfassende Parlament, das vom 1. November 2002 an zwei Jahre amtiert, stellen sich 16 Jugendliche zur Wahl. In der Wahlwoche von Montag, 23.September bis Samstag, 28. September können alle wahlberechtigten Weilheimer Jugendlichen ihre Stimme abgeben.

1) Wer wählen darf

Wahlberechtigt sind alle Jugendlichen, unabhängig ihrer Staatsangehörigkeit, die zum Zeitpunkt der Wahl:

  • Mindestens 14 Jahre alt sind und das 22. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Ihren ersten Wohnsitz in Weilheim haben und
  • Nicht nach Artikel 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

2) Wählerverzeichnis

  • Von Montag, 09. bis Freitag, 13. September kann das Wählerverzeichnis im Einwohnermeldeamt der Stadt Weilheim eingesehen werden.
  • Wer im Wählerverzeichnis nicht aufgenommen, aber nach der Wahlordnung wahlberechtigt ist, kann sich auf eigenen Antrag noch bis 17. September 2002 nachtragen lassen.
  • Eine Briefwahl ist ausgeschlossen.
  • Alle Wahlberechtigten werden von der Stadt Weilheim schriftlich benachrichtigt und erhalten auch eine Broschüre mit den aufgestellten Kandidaten.

3) Stimmzettel

  • Für die Durchführung der Wahl wird ein einheitlicher Stimmzettel mit allen gültigen Wahlvorschlägen verwendet. Auf diesem Stimmzettel ist der Name , die Ausbildung und das Alter des Kandidaten angegeben.
  • Die Wahl findet nach dem Grundsatz der Mehrheitswahl statt. Das heißt, der Wähler kann neben den vorgeschlagenen KandidatInnen auch andere Personen durch Eintragung in die freien Zeilen wählen.
  • Jeder Wahlberechtigte kann insgesamt bis zu 11 Stimmen vergeben, wobei ein Kandidat nicht mehr als eine Stimme erhalten kann. Es müssen nicht alle Stimmen in Anspruch genommen werden.
  • Gewählt sind die Bewerber, die die höchste Stimmenzahl auf sich vereinigen konnten.
  • Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
  • Bewerber, die bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigt werden konnten, kommen in der Reihenfolge entsprechend ihrer Stimmenzahl auf eine Ersatzliste.

4) Wahlorte:

  • Gymnasium: Montag, 23.09. und Dienstag, 24.09.
  • Realschule: Mittwoch, 25.09.
  • Hauptschule: Donnerstag, 26.09.
  • Cafe Future: Freitag, 27.09., 15.00 - 18.00 Uhr
  • Jugendzentrum: Freitag, 27.09., 18.30 - 22.00 Uhr
  • Marienplatz/Schmiedstraße: Samstag, 28.09., 10 - 14 Uhr

Zur Stimmabgabe ist die Wahlbenachrichtigung und ein Schüler- oder Personalausweis mitzubringen.

5) Stimmenauszählung:

Am Samstag, 28. September findet die öffentliche Auszählung im Jugendcafe Future, Pütrichstraße 5, um 15 Uhr statt. Die Gewählten werden unverzüglich über ihre Wahl informiert und gefragt, ob sie die Wahl annehmen. Das endgültige Wahlergebnis wird öffentlich im Rathaus ausgehängt.

Stadt Weilheim i.OB

Karin Hinzpeter - Gläser
Wahlleiterin, Stadtjugendpflege

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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