Die Haushaltssatzung des Grund  und Teilhauptschulverbandes Wielenbach (Geschäftsführende Gemeinde Wielenbach), Landreis Weilheim Schongau, für das Haushaltsjahr 2002 wurde vom Landratsamt Weilheim-Schongau mit Schreiben vom 16.08.2002, Az. 940-Sg. 32, rechtsaufsichtlich genehmigt und im Amtsblatt des Landratsamtes Weilheim-Schongau Nr. 18/2002 vom 16.09.2002 amtlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen in der Gemeindekanzlei in 82407 Wielenbach, Peter-Kaufinger-Straße 10, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden (Montag, Dienstag und Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr) zur Einsicht bereit.

Weilheim i.OB, 16.09.2002

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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