Das Landratsamt Weilheim-Schongau hat in seinem Amtsblatt Nr. 17 vom 02.09.2002 die Satzung zur Regelung von Fragen der Verfassung des Schulverbands (Verbandssatzung) des Grund- und Teilhauptschulverbands Wielenbach I amtlich bekannt gemacht.

Die Satzung liegt in der Gemeindekanzlei in 82407 Wielenbach, Peter-Kaufinger-Straße 10, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden (Montag, Dienstag und Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr) zur Einsicht bereit.

Stadt Weilheim i.OB, 26.09.2002

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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