Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 26.09.2002 die Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet "Obere Stadt I", Gemarkung Weilheim i.OB, zwischen Alpenstraße, Rathausplatz, Petelgasse und Johann-Baur-Straße gelegen, gemäß § 2 Abs. 1 und Abs. 4 BauGB beschlossen.

Vom Geltungsbereich werden die im beiliegenden Lageplan des Stadtbauamtes vom 16.09.2002 schwarz umrandet dargestellten Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen erfaßt:

Fl.Nr. 396/1, 505-Teilfläche, 512-Teilfläche, 513, 514, 516, 517, 519, 520, 522, 524, 526, 526/1, 527, 527/1, 527/2, 529, 530, 652/3-Teilfläche und 1410/2-Teilfläche, Gemarkung Weilheim i.OB. Das Gebiet wird als Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO ausgewiesen. Hiermit erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

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