Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seinen Sitzungen vom 20.10.1994 und 24.02.2000 beschlossen, für das Gebiet "Gewerbepark Neidhart" einen Bebauungsplan gemäß § 1 BauGB aufzustellen. Das Verfahren wurde mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der vorgezogenen Bürgerbeteiligung eingeleitet. Über die vorgebrachten Einwendungen wurde unter Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen entschieden. Der daraufhin geänderte Bebauungsplan lag in der Zeit vom 13.08.2002 bis 16.09.2002 im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Der Stadtrat befaßte sich in seiner Sitzung am 26.09.2002 mit den während der Auslegung vorgebrachten Einwendungen und beschloß, den Bebauungsplan nochmals zu ergänzen (Aufnahme der Nutzung für sportliche und gesundheitliche Zwecke im Bereich C, Änderung der Vorgaben zum Immissionsschutz, redaktionelle Überarbeitung des Textes der Ziffer 7).

Der in diesem Sinne geänderte Bebauungsplan samt Begründung wird nochmals gemäß § 3 Abs. 3 i. V. m. Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 22.10.2002 bis 07.11.2002 zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegungsfrist wurde auf 2 Wochen verkürzt. Es wird darauf hingewiesen, daß nach § 3 Abs. 3 Satz 1  2. Halbsatz BauGB Anregungen oder Einwendungen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen (siehe oben) vorgebracht werden können.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

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