Hauptausschuss
(Ausschuss für Verwaltungs-, Finanz- und Personalangelegenheiten)
Der Hauptausschuss ist zuständig für sämtliche Angelegenheiten der allgemeinen Verwaltung einschl. Rechtswesen, Organisation und Rationalisierung, der Wirtschaftsförderung, des Gesundheitswesens, des Schul- und Sportwesens, der Kultur- und Gemeinschaftspflege, der Erwachsenenbildung, der Jugendpflege, der öffentlichen Einrichtungen, des Fremdenverkehrs und des Veranstaltungswesens, des Wohnungswesens, des Finanz- und Steuerwesens, der Wirtschaftsführung der städtischen Betriebe, der Vermögensverwaltung, der finanziellen Vorbereitung von Bauvorhaben und Investitionen, des Personalwesens sowie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschl. Zivil-, Brand- und Katastrophenschutz mit Ausnahme des Verkehrswesens.
Hier können Sie Beschlüsse einsehen, die vom Hauptausschuss in öffentlichen Sitzungen gefasst wurden.