Rechnungsprüfungsausschuss
Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft die Jahresrechnung und die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe und des Städtischen Bürgerheimes (örtliche Rechnungsprüfung nach Artikel 103 Absatz 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern).