Stadt Weilheim i. OB

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses

Sitzungsdatum: Mittwoch, 15.01.2020
Beginn: 17:00Uhr
Ende 17:07 Uhr
Ort: im großen Sitzungssaal des Rathauses

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Bekanntgaben

  2. Berücksichtigung von weiblichen Weilheimer Persönlichkeiten bei zukünftigen Straßenbenennungen

  3. Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben für die LED-Umrüstung in der Ammerschul-Turnhalle; Bekanntgabe einer dringlichen Entscheidung des 1. Bürgermeisters gemäß Artikel 37 Absatz 3 Satz 2 Gemeindeordnung (GO)

  4. Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben für den Gebäudeunterhalt durch die Stadtwerke Weilheim (KU); Bekanntgabe einer dringlichen Entscheidung des 1. Bürgermeisters gemäß Artikel 37 Absatz 3 Satz 2 GO

  5. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

Erster Bürgermeister Markus Loth eröffnet um 17:00 Uhr die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Hauptausschusses fest.

Öffentliche Sitzung

1. Bekanntgaben

2. Berücksichtigung von weiblichen Weilheimer Persönlichkeiten bei zukünftigen Straßenbenennungen (Öffentlich behandelter Sitzungspunkt im Jahresverzeichnis (Ö) 01/2020)

Sachverhalt:

Die Weilheimer Stadträtinnen stellen mit Schreiben vom 20.10.2019 bezüglich zukünftiger Straßenbenennungen nachfolgenden Antrag:

„Angesichts der zahlreichen Bauprojekte, deren Straßen wieder Namen von männlichen Weilheimern, die unumstritten Großes für unsere Stadt geleistet haben, tragen werden, möchten wir Stadträtinnen von Weilheim folgenden Antrag einreichen:

Die Stadträtinnen von Weilheim beantragen, dass die Stadt Weilheim bei der Entstehung von neuen Straßen und Wegen stärker drauf achtet, Leistungen von Weilheims Frauen bei der Widmung der Straßennamen zu würdigen. Mit Straßennamen für Weilheimer Frauen, die viel für unsere Stadt geleistet haben, wollen wir ein bleibendes Zeichen für sie setzen.

Als Beispiel gibt es die stellvertretende Bürgermeisterinnen, wie Frau Sparlinek oder Frau Biener. Auch die Mitbegründerin der Weilheimer Agenda 21, Frau Gretl Lindner soll hier erwähnt werden. Sicherlich finden sich in Weilheims Archiven Namen weiblicher Persönlichkeiten, die im Krieg, in der Nachkriegszeit oder vielleicht auch in noch früherer Zeit sich für das Wohl Weilheims eingesetzt haben. Vorstellbar sind ebenfalls Wissenschaftlerinnen, Künstlerinnen oder Schriftstellerinnen, die in Weilheim gewirkt oder gelebt haben.

Wir bitten den Stadtrat um Zustimmung zu diesem Antrag.“

Von der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass der Kreisheimatpfleger, Herr Klaus Gast, stets bei den Straßenbenennungen in Weilheim eingeschaltet ist und hierzu Vorschläge und Beurteilungen vornimmt. Bei einer positiven Beschlussfassung wird er hierüber informiert und um entsprechende zukünftige Berücksichtigung gebeten.

Nach der Geschäftsordnung ist der Hauptausschuss in dieser Angelegenheit beschließend zuständig.

Beschluss:

Dem Antrag der Stadträtinnen, nach dem verstärkt darauf geachtet werden soll, dass weibliche Persönlichkeiten Weilheims bei zukünftigen Straßenbenennungen Berücksichtigung finden, wird zugestimmt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

3. Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben für die LED-Umrüstung in der Ammerschul-Turnhalle; Bekanntgabe einer dringlichen Entscheidung des 1. Bürgermeisters gemäß Artikel 37 Absatz 3 Satz 2 GO (Ö 02/2020)

Mitteilung:

Für die LED-Umrüstung in der Ammerschul-Turnhalle waren im Jahr 2019 Haushaltsmittel in Höhe von 40.000 Euro vorhanden (10.000 Euro Ansatz für 2019 + 30.000 Euro Haushaltsausgabereste aus 2018 - Haushaltsstelle 1.2102.9403).

Im Jahr 2019 wurde kurz vor der Ausschreibungsphase ein nicht reparierbarer Defekt der Sicherheitsbeleuchtung festgestellt. Der Austausch der Sicherheitsbeleuchtung wurde in die Leistungsbeschreibung aufgenommen, da ein späterer Austausch weitere Folgekosten gehabt hätte und ein Aufschub der Erneuerung nicht möglich gewesen wäre.

Die Angebotssumme überstieg aufgrund des Austausches der Sicherheitsbeleuchtung und einer konjunkturellen Preiserhöhung um 24 Prozent (12.328,72 Euro) die Kostenschätzung des Ingenieurbüros.

Die Gesamtkosten der Maßnahmen für Planung und Umrüstung belaufen sich auf 61.782,17 Euro. Es entstanden somit überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 21.782,17 Euro auf der Haushaltsstelle 1.2102.9403. Die Zuständigkeit für die Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben liegt bis zu 50.000 Euro beim Hauptausschuss.

Die eingegangen Rechnungen waren allerdings bereits Ende Dezember 2019 zur Zahlung fällig. Insoweit liegt die Unabweisbarkeit vor. Nachdem die Fälligkeit der Rechnungen vor dem Termin der nächsten Hauptausschuss-Sitzung lag, hat der 1. Bürgermeister zur Vermeidung des Zahlungsverzugs die überplanmäßige Ausgabe gemäß Artikel 37 Absatz 3 GO als dringliche Anordnung genehmigt.

Die entstandenen überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 21.782,17 Euro wurden durch Minderausgaben bei folgenden Haushaltsstellen gedeckt:

  • 1.2101.9402 (Hardtschule - WC-Sanierung) = 20.000 Euro
  • 1.4644.9405 (KiGa Nepomuk - Spielgeräte Außenanlagen) = 1.782,17 Euro

Von der dringlichen Anordnung des 1. Bürgermeisters ist der Hauptausschuss in Kenntnis zu setzen (Artikel 37 Absatz 3 Satz 2 GO). 

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

4. Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben für den Gebäudeunterhalt durch die Stadtwerke Weilheim (KU); Bekanntgabe einer dringlichen Entscheidung des 1. Bürgermeisters gemäß Artikel 37 Absatz 3 Satz 2 GO (Ö 3/2020)

Mitteilung:

Trotz sorgfältiger Planung bei der Aufstellung des Haushalts kommt es aus verschiedensten Gründen vor, dass die eingeplanten Haushaltsmittel nicht ausreichen und sogenannte überplanmäßige Ausgaben entstehen. Solche sind nach Artikel 66 Absatz 1 der Gemeindeordnung nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

Zur leichteren Bewirtschaftung der Haushaltsmittel im Verwaltungshaushalt sind im Haushaltsplan verschiedene sachlich oder nach Geschäftsbereichen zusammengehörende Haushaltsstellen technisch verbunden. Soweit nur Ausgabehaushaltsstellen verknüpft wurden, handelt es sich dabei um Deckungsringe (das heißt ein gegenseitiger Ausgleich untereinander ist möglich).

Für den Unterhalt der städtischen Gebäude durch die Stadtwerke Weilheim (KU) besteht der Deckungsring 670. Hierfür wurden in den Haushalt 2019 Mittel in Höhe von 329.000 Euro eingeplant. Im Dezember 2019 sind noch vermehrt Rechnungen von Seiten der Stadtwerke für den Gebäudeunterhalt eingegangen, welche zu überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von bis zu 50.000 Euro bei dem Deckungsring 670 geführt haben. Die Zuständigkeit für die Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben liegt bis zu 50.000 Euro beim Hauptausschuss.

Die Entstehung dieser überplanmäßigen Ausgaben ist darauf zurückzuführen, dass Bauunterhaltsmaßnahmen im Jahr 2019 durch die Stadtwerke ausgeführt wurden (zum Beispiel Außenanlagen Pütrichstraße 5), aber im Haushalt 2019 im Deckungsring 500 (Gebäudeunterhalt durch Firmen) eingeplant waren. 

Die eingegangen Rechnungen der Stadtwerke waren bereits Ende Dezember 2019 zur Zahlung fällig. Insoweit liegt die Unabweisbarkeit vor. Nachdem die Fälligkeit der Rechnung vor dem Termin der nächsten Hauptausschuss-Sitzung lag, hat der 1. Bürgermeister zur Vermeidung des Zahlungsverzugs die überplanmäßige Ausgabe gemäß Artikel 37 Absatz 3 GO als dringliche Anordnung genehmigt.

Die entstandenen überplanmäßigen Ausgaben im Deckungsring 670 in Höhe von bis zu 50.000 Euro wurden durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 0.8801.5000 (Gebäude- und Grundstücksunterhalt von bebauten Grundbesitz - Deckungsring 500) gedeckt.

 Von der dringlichen Anordnung des 1. Bürgermeisters ist der Hauptausschuss in Kenntnis zu setzen (Artikel 37 Absatz 3 Satz 2 GO).

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

5. Anfragen, Dringlichkeitsanträge


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Markus Loth um 17:07 Uhr die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an