Stadt Weilheim i. OB

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses

Sitzungsdatum: Mittwoch, 21.07.2021
Beginn: 08:30 Uhr
Ende 08:46 Uhr
Ort: in der Stadthalle Weilheim, Wessobrunner Str. 8, Weilheim

Anwesenheitsliste:

Erster Bürgermeister

Loth, Markus

Ausschussmitglieder

Andrä, Franz
Arneth-Mangano, Petra
Grehl, Karl-Heinz
Gronau, Brigitte
Halas, Andreas
Lunz-Schmieder, Marion
Schwaiger, Hubert
Wahlefeld, Tillman

Schriftführer

Popp, Stefan

Verwaltung

Frenzl, Stefan
Scharf, Christoph
Segerer, Katharina

Referenten

Neulinger, Manuel

Presse

Weilheimer Tagblatt

Weitere Anwesende:

Herr Schlosser, Städtisches Bürgerheim zum öffentlichen Tagesordnungspunkt 4

Abwesende und entschuldigte Personen:

keine

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Genehmigung der Niederschrift
  2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung)
  3. Bekanntgaben
    1. Bekanntgabe zur Oberlandausstellung 2021
    2. Bekanntgabe zu den Lüftungsanlagen in den Schulen
  4. Städtisches Bürgerheim - Jahresabschluss 2020
  5. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

Erster Bürgermeister Markus Loth eröffnet um 08:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Hauptausschusses fest.

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung einer Niederschrift

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2021 wird genehmigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

Abstimmungsvermerk: Stadtratsmitglied Frau Gronau bei Beschluss abwesend!

2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung)

keine

3. Bekanntgaben

3.1. Bekanntgabe zur Oberlandausstellung 2021

Die ursprünglich für dieses Jahr geplante Oberlandausstellung (29. September bis 03. Oktober 2021) wird wegen der noch nicht bewältigten Corona-Pandemie und den damit in Zusammenhang stehenden Planungsunsicherheiten nicht stattfinden.

Es konnte bereits ein neuer Termin für die beliebte Weilheimer Gewerbemesse gefunden werden: Voraussichtlich soll die ORLA vom 29. September bis 03. Oktober 2022 stattfinden.

Damit würde zukünftig der zweijährige Veranstaltungsturnus von den ungeraden Jahren zu den geraden Jahren wechseln.

Die Entscheidung zur Terminverschiebung haben die Messeleitung der JWS GmbH und die Stadt Weilheim in gegenseitigem Einvernehmen getroffen.

Zur Kenntnis genommen / anwesend: 9 Ausschussmitglieder

3.2. Bekanntgabe zu den Lüftungsanlagen in den Schulen

Schulen der Stadt Weilheim i.OB: Infektionsschutzgerechte Lüftung der Klassenräume

In den drei Schulen der städtischen Sachaufwandsträgerschaft wurden im Rahmen der jeweiligen Generalsanierung zentrale mechanische Be- und Entlüftungsanlagen eingebaut. Nach Auskunft der planenden Ingenieurbüros liegen folgende Eckdaten zu Grunde:

Technik / Ammerschule

  • Baujahr: 2020
  • Frischluftanteil: 100 %
  • Filter für Zuluft: ja, F7
  • Luftwechsel pro Stunde: ca. 2,5-fach

Technik / Hardtschule

  • Baujahr: 2010
  • Frischluftanteil: 100 %
  • Filter für Zuluft: ja, F7
  • Luftwechsel pro Stunde:ca. 15 Kubikmeter, entspricht ca. 2-fach

Technik / Mittelschule

  • Baujahr: 2013 / 2015
  • Frischluftanteil: 100 %
  • Filter für Zuluft: ja, F7
  • Luftwechsel pro Stunde:ca. 25 Kubikmeter (m³), entspricht ca. 3-fach

Durch diese kontrollierte Be- und Entlüftung der Klassenräume ist eine manuelle Lüftung durch Öffnen der Fenster nicht mehr erforderlich. Die über die Anlage eingesaugte Außenluft wird zusätzlich gefiltert und ist somit sogar “sauberer“ (keine Pollen, keine Staub- und Schmutzpartikel).

Die vorhandene Raumluft wird durchschnittlich 2 bis 3 mal pro Stunde komplett ausgetauscht und durch gefilterte Frischluft ersetzt. In der Ammer- und der Mittelschule ist zusätzlich eine CO2-Messung eingebaut. Damit regelt die raumlufttechnische (RLT)-Anlage automatisch entsprechend der jeweiligen Belastung im Raum. Die Anlage in der Hardtschule wurde mit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 manuell auf die höhere Stufe eingestellt. Eine bessere Raumluftqualität im Hinblick auf die Frischluft kann durch mobile Luftreinigungsgeräte nicht erreicht werden.

Förderprogramm des Freistaates zur Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten:

Hintergrund des Förderprogramms (entnommen der Präambel der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 14. Juli 2021, Az. II.6-BO4161.0/41):

“Dem infektionsschutzgerechten Lüften kommt auch im Hinblick auf immer wieder neu auftretende Mutationen des Corona-Virus nach wie vor enorme Bedeutung zu, um die Virenlast und damit die Ansteckungsgefahr in Gebäudeinnenräumen durch regelmäßige Frischluftzufuhr zu verringern. Als effektive Maßnahme im Kontext der Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte mit dem Ziel der Sicherung des Präsenzunterrichts fördert der Freistaat Bayern Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen. …“

Gefördert werden mobile Luftreinigungsgeräte und dezentrale Lüftungsanlagen. Zentrale RLT-Anlagen sind nicht zuwendungsfähig, diese werden in einem eigenen Bundesprogramm gefördert.

Dem Hintergrund für die Förderung entsprechend macht die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten für die Stadt keinen Sinn. Die in der Präambel genannte Frischluftzufuhr wird bereits mit den vorhandenen RLT-Anlagen erreicht. Dies ist mit mobilen Luftreinigungsgeräten nicht möglich! Vielmehr wird lediglich die vorhandene Raumluft umgewälzt und dabei gefiltert. Frischluftqualität wird damit nicht erreicht.

Das Förderprogramm hat aus Sicht der Verwaltung, unabhängig davon, dass sich der Hintergrund der Förderung mit dem Gegenstand der Förderung widerspricht, noch folgende Nachteile:

1) Förderung einmalig 50 % der Beschaffungskosten, maximal 1.750 Euro je Klassen- und Fachraum. Personalkosten, Betriebs-, Wartungs- und Verwaltungskosten werden nicht gefördert.

Beispiel für die Beschaffungs- und Folgekosten für Produkte vom Hersteller Mann + Hummel:

- für Raumgrößen bis 70 Quadratmeter: OurAir TK 850, Beschaffung: 2.957,15 Euro, Ersatzfilter: 743,75 Euro (Onlinehandel), Leistung: 91 Watt bei 400 m³/h, 220 Watt bei 950 m³/h, durchschnittlicher Stromverbrauch bei 150 Watt = 0,9 Kilowattstunden pro Tag, Gewicht: 60 kg, Maße: 51 cm mal 63 cm mal 77 cm,

- für Raumgrößen bis 200 Quadratmeter: OurAir SQ 2500, Beschaffung: 4.581,50 Euro, Ersatzfilter: 662,83 Euro (Onlinehandel), Leistung: 110 Watt bei 1.250 m³/h, 460 Watt bei 2.500 m³/h, durchschnittlicher Stromverbrauch bei 300 Watt = 1,8 Kilowattstunden pro Tag, Gewicht: 150 kg, Maße: 100 cm mal 53 cm mal 100 cm,  

Beispiel für die Beschaffungs- und Folgekosten für die Mittelschule Weilheim:

- Anschaffungskosten: ca. 40  Stück TK 850 = 118.286 Euro und ca. 10 Stück SQ 2500 = 45.815 Euro
abzüglich Förderung von 76.643 Euro verbleiben Kosten in Höhe von 87.458 Euro.
- Kosten für Stromverbrauch: ca. 3.432 Euro pro Jahr (aktueller Strompreis 0,3 ct/kWh), entspricht ca. 10 % des aktuellen Gesamtverbrauchs
- Filterwechsel 1 mal pro Jahr: ca. 36.400 Euro (aktueller online-Handelspreis, ohne Personal- / Montagekosten

2) Empfehlung zur Planung des Aufstellungsortes im Raum und Umsetzung durch eine Fachfirma. Die Wirkung der Geräte ist maßgeblich vom richtigen Aufstellungsort abhängig! Die Raumgröße, das Raumvolumen, die Luftführung und die Strömungsverhältnisse im Raum sind zu beachten! Der richtige Aufstellungsplatz im Raum und die vorhandene Möblierung könnten sich überlagern.

3) Die Filter müssen regelmäßig durch fachkundiges Personal gewechselt werden.

Fazit:

Ob Präsenzunterricht ab Herbst 2021 in den Weilheimer Städtischen Schulen stattfindet oder nicht, kann grundsätzlich nicht von der Anschaffung mobiler Luftreinigungsgeräten abhängen. Die in der Förderrichtlinie als Zweck genannte Unterstützung des infektionsschutzgerechten Lüftens in den Schulen wird bereits durch die vorhandenen RLT-Anlagen erreicht.

Die zusätzliche Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten für jedes Klassenzimmer und jeden Fachraum würde eine Begleitung durch eine Fachfirma erfordern. Die Planungs-, Anschaffungs- und Folgekosten werden pro Raum nur einmalig mit maximal 1.750 Euro gefördert. Die tatsächlichen Kosten liegen jedoch um ein Vielfaches höher. Der Nutzen solcher Luftreinigungsgeräte ist selbst in der Wissenschaft umstritten, dies dürfte erst recht bei gleichzeitiger Verwendung mit einer zentralen RLT-Anlage der Fall sein.

Aus vorgenannten Gründen wird von der Verwaltung keine Empfehlung für die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten für die städtischen Schulen ausgesprochen.

Weilheim i.OB, den 19.07.2021

Stadt Weilheim i.OB
Finanzverwaltung - Scharf

Zur Kenntnis genommen / anwesend: 9 Ausschussmitglieder  

4. Städtisches Bürgerheim - Jahresabschluss 2020

Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss zu fassen:

Dem Jahresabschluss 2020 des Städtischen Bürgerheimes mit den Bilanzsummen in Höhe von 9.025.457,67 Euro und 5.754.211,85 Euro wird zugestimmt. Der jeweilige Jahresüberschuss ist auf die neue Rechnung vorzutragen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

5. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

keine


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Markus Loth um 08:46 Uhr die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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