Stadt Weilheim i. OB

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses

Sitzungsdatum: Mittwoch, 08.12.2021
Beginn: 08:30 Uhr
Ende 08:50 Uhr
Ort: im Feuerwehrgerätehaus der FFW Weilheim -Schulungsraum-, Krumpperstraße 27, Weilheim

Anwesenheitsliste:

Vorsitzender

Loth, Markus

Ausschussmitglieder

Andrä, Franz
Arneth-Mangano, Petra
Bosch, Roland, Dr.
Grehl, Karl-Heinz
Gronau, Brigitte
Lunz-Schmieder, Marion
Schwaiger, Hubert
Wahlefeld, Tillman

Schriftführer

Popp, Stefan

Verwaltung

Gross, Karin
Scharf, Christoph
Walter, Gabriele

Presse

Kreisboten-Verlag
Weilheimer Tagblatt

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Genehmigung der Niederschrift
  2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung)
  3. Bekanntgaben
  4. Stadthalle Weilheim; Sanierung Holzleimbinder - aktueller Sachstand
  5. Beteiligungsbericht an der Wohnbau GmbH Weilheim i.OB für das Jahr 2020
  6. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

Erster Bürgermeister Markus Loth eröffnet um 08:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Hauptausschusses fest.

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung einer Niederschrift

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2021 wird genehmigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung)

Keine!

3. Bekanntgaben

Keine!

Stadthalle Weilheim; Sanierung Holzleimbinder - aktueller Sachstand

Mitteilung:

Bekanntermaßen wurde die Stadthalle nach einer notwendigen statischen Überprüfung eines Sachverständigen für Holzbau und Holzschutz und dabei festgestellten statischen Auffälligkeiten im September 2021 durch die Stadt Weilheim vorsorglich gesperrt.

Die weitergehenden Untersuchungen bestätigen die vorherigen Erkenntnisse und bekräftigen die vorsorgliche Sperrung der Stadthalle.

Folgende Mängel können festgestellt werden:

Risse und Delamierungen:

Es tritt eine Vielzahl an Rissen und Delaminierungen an den Hauptbindern auf. Der zulässige Grenzwert von einem Sechstel der Trägerbreite (hier: 40 Millimeter) wird mit Risstiefen von i.d.R. 50 Millimeter bis 80 Millimeter (maximal 150 Millimeter) maßgeblich überschritten. Die Länge der Risse variiert von ca. 50 bis ca. 330 Millimeter. Es sind ebenso negativ zu beurteilende Querzugsrisse und eine konvexe Ausbauchung des Brettschichtträgerholzes vorhanden. Ursächlich für diese Risse sind wahrscheinlich eine Kombination der Klebstoffsubstanz und konstruktiven beziehungsweise mechanischen Einflüssen.

Klebstoff:

Es handelt sich bei dem damals verwendeten Klebstoff um einen Harnstoff-Formaldehyd-Klebstoff (UF). Dieser Klebstoff ist kritisch zu sehen. Nach Überprüfung und Auswertung der Bohrkerne ist davon ausgehen, dass eine standsicherheitsrelevante Reduzierung der Klebfugenqualität besteht.

Statische Beurteilung:

Die statische Berechnung weicht von der Ausführung ab. Eine Nachberechnung der Ausführung unter Berücksichtigung aktueller Schneelasten ergibt, dass die Träger im Grenzzustand der Tragfähigkeit hoch ausgenutzt sind; die eingebauten Träger weisen keinerlei Tragreserven auf. Die Anschlüsse der Nebenträger -insbesondere der Mittelträger- sind deutlich überlastet. Ein nachträgliches Absenken der Nebenträgeranschlüsse ist erkennbar.

Konstruktiver Brandschutz: 

Der konstruktive Brandschutz weist Abweichungen auf. Stabdübelverbindungen im Auflagerbereich der Hauptträger sind ungeschützt ausgeführt und haben nicht die geforderte Feuerwiderstanddauer von 60 Minuten. Bohlen im Bereich von Bolzenköpfen sind lokal geschwächt und weisen an einigen Stellen durch Schwingungsverformung und statischer Verformungen Fugen auf. Unplanmäßige Durchlässe an der Gasbetondecke sorgen nicht für eine notwendige Rauchdichtigkeit. Des Weiteren sind verbaute Stahlkonstruktionen nicht ausreichend gegen Brandeinwirkung geschützt. Durchführungen von Lüftungsrohren und Elektrotechnik im Bereich der Gasbetondecke müssen noch näher untersucht werden. 

Sonstiges:

Verwendete Holzschutzmittel an den Nebenträgern können durch Ausgasung und Anlagerung von Staub zu einer Belastung der Innenraumluft sowie Bauteile und Materialien negativ beeinflussen.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass von einer maßgeblichen Einschränkung der Standsicherheit im Bereich der Brettschichtholzträger auszugehen ist und eine aufwändige Behebung der offensichtlichen Probleme notwendig wird. Eine Nutzung der Halle kann erst nach Ertüchtigung der Halle wieder ermöglicht werden; solange ist die Stadthalle zu sperren.

Weiteres Vorgehen:

In weiteren Schritten werden mögliche Sanierungsvarianten gesamtheitlich unter Einbezug von Nebengewerken untersucht und monetär bewertet.

Generell werden bei den einzelnen Varianten die Hauptbinder durch geeignete Maßnahmen ertüchtigt, die Nebenträger verstärkt und alle Nebenträgeranschlüsse brandschutztechnisch saniert. Möglicherweise sind auch Nebengewerke wie Lüftungsanlagen, Elektrotechnik, Brandmeldeanlage etc. von der Umbaumaßnahme betroffen.

Eine Aussage über die finanziellen Auswirkungen wird nach jetzigem Planungsstand erst im Frühjahr 2022 vorliegen. Durch die notwendigen Eingriffe ins statische und brandschutztechnische System muss eine neue statische Berechnung durchgeführt und folglich ein neuer Bauantrag gestellt werden. Die Ausführung der notwendigen Arbeiten kann nur durch spezialisierte Fachfirmen ausgeführt werden. Somit kann abschließend noch nicht beurteilt werden, wann die Maßnahme durchgeführt wird, noch zu welchem Zeitpunkt die Stadthalle wieder genutzt werden kann. Es ist derzeit davon auszugehen, dass die Stadthalle bis mindestens Ende 2022 gesperrt sein wird.

Liegenschaftsmanagement, M. Schwentzek, 02.12.2021 

Sitzungsverlauf: 

Erster Bürgermeister Loth begrüßt zu diesem Punkt Herrn Schamper vom Architektenbüro plan3architekten aus Schongau.

Herr Schamper stellt mittels Präsentation das Ergebnis der weiterführenden Untersuchungen sowie mögliche Sanierungsvarianten vor. Zudem beantwortet er die aus dem Gremium gestellten Fragen. 

Fazit:

  • Aufwändiger und langwieriger Planungs- und Umsetzungsprozess
  • Kosten liegen erst im Frühjahr 2022 vor
  • Baugenehmigung durch Änderung der Statik notwendig
  • Fertigstellung nicht vor Ende 2022

Zur Kenntnis genommen: anwesend waren 9 Ausschussmitglieder

5. Beteiligungsbericht an der Wohnbau GmbH Weilheim i.OB für das Jahr 2020 

Mitteilung: 

Nach Artikel 94 Absatz 3 Gemeindeordnung (GO) hat eine Gemeinde über alle Beteiligungen von mindestens 5 % an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts einen jährlichen Beteiligungsbericht zu erstellen. Der Bericht ist dem Gemeinderat vorzulegen. Anschließend ist durch ortsübliche Bekanntmachung darauf hinzuweisen, dass jeder Einsicht in den Bericht nehmen kann.

Die Stadt Weilheim i.OB ist mit 14,50 % am Stammkapital der Wohnbau GmbH Weilheim i.OB beteiligt. Der nachfolgende Bericht für das Geschäftsjahr 2020 wurde entsprechend der kommunalrechtlichen Anforderungen erstellt und wird mit der Bitte um Kenntnisnahme vorgelegt. 

I. Öffentlicher Zweck

1949 wurde der „Zweckverband für sozialen Wohnungsbau im Landkreis Weilheim“ gegründet. 1965 schieden viele Gemeinden aus, das Unternehmen wurde in die „Gemeinnützige Wohnbau GmbH Weilheim i.OB“ umgewandelt. Aufgrund des Wegfalles der Gemeinnützigkeit im Jahre 1990 wurde erneut umfirmiert in „Wohnbau GmbH Weilheim i.OB - Gesellschaft für sozialen Wohnungsbau“. Der Unternehmenszweck ist im Wesentlichen der gleiche geblieben wie ursprünglich im Zweckverband und ist im Gesellschaftsvertrag der GmbH festgeschrieben.

Der Paragraf (§) 2 des Gesellschaftsvertrages der GmbH bestimmt den Gegenstand (Auszug):

(1) Zweck der Gesellschaft ist vorrangig eine sichere und sozial verantwortliche Wohnungsversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung (gemeinnütziger Zweck).

(2) Die Gesellschaft errichtet, betreut, bewirtschaftet und verwaltet Mietwohnungen.

II. Organe der Gesellschaft

Organe sind gemäß GmbH-Gesetz und Gesellschaftsvertrag die Gesellschafterversammlung, der Aufsichtsrat und der bzw. die Geschäftsführer. Der Aufsichtsrat wurde gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.06.2017 mit Eintragung ins Handelsregister am 18.07.2017 aufgelöst.

1. Geschäftsführung

Herr Markus Kleinen, allein vertretungsberechtigt.

2. Gesellschafterversammlung

  • Landkreis Weilheim-Schongau mit einem Anteil von 593.098,58 Euro (58% des Gesamtkapitals), das entspricht einem Stimmanteil von 49/100 Stimmen
  • Stadt Weilheim i.OB mit einem Anteil von 148.274,65 Euro (14,50% des Gesamtkapitals), das entspricht einem Stimmanteil von 18/100 Stimmen
  • Markt Peißenberg mit einem Anteil von 88.964,79 Euro (8,70% des Gesamtkapitals), das entspricht einem Stimmanteil von 10/100 Stimmen
  • Stadt Penzberg mit einem Anteil von 82.829,28 Euro (8,10% des Gesamtkapitals), das entspricht einem Stimmanteil von 10/100 Stimmen
  • Markt Murnau am Staffelsee mit einem Anteil von 76.693,78 Euro (7,50% des Gesamtkapitals), das entspricht einem Stimmanteil von 9/100 Stimmen
  • Gemeinde Seeshaupt mit einem Anteil von 15.338,76 Euro (1,50% des Gesamtkapitals), das entspricht einem Stimmanteil von 2/100 Stimmen
  • Gemeinde Uffing am Staffelsee mit einem Anteil von 10.737,13 Euro (1,05% des Gesamtkapitals), das entspricht einem Stimmanteil von 1/100 Stimmen
  • Gemeinde Bernried mit einem Anteil von 6.646,79 Euro (0,65% des Gesamtkapitals), das entspricht einem Stimmanteil von 1/100 Stimmen

Das gesamte Stammkapital beträgt 1.022.583,76 Euro.

III. Lage der Gesellschaft zum 31.12.2020

Eigenmittel

Die gesamten bilanzierten Eigenmittel betragen 22.509.540,87 Euro (Vorjahr 23.513.968,00 Euro). Das sind ca. 30,1% (Vorjahr 33,3%) der Bilanzsumme in Höhe von 74.798.902,20 Euro (Vorjahr 70,59 Millionen Euro). Das Stammkapital beträgt unverändert 1.022.583,76 Euro.

Fremdmittel / Kreditaufnahme

Eine Kreditaufnahme erfolgt in der Gesellschaft stets nur zur Finanzierung von Neubauvorhaben im öffentlich geförderten Wohnungsbau und von Modernisierungsmaßnahmen. Das sind langfristige Verbindlichkeiten, die abgesichert sind durch Grundpfandrechte.

Am Bilanzstichtag bestehen daneben kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Lieferern und Sonstigen sowie gegenüber Mietern (Kautionen) usw.

Die Summe aller Fremdmittel beträgt 51.559.989,22 Euro (Vorjahr 46.489.060,43 Euro). Darin enthalten sind von den Gesellschaftern (Kommunen) zum Wohnungsbau gewährte Darlehen in einer Gesamthöhe von 1.221.000,00 Euro (Vorjahr 1.242.300 Euro). Die Steigerung des Kreditvlumens ist auf die deutlich ausgeweitete Neubautätigkeit zurück zu führen.

Ertragslage 

Im Geschäftsjahr 2020 musste ein bilanzieller Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.004.427,11 Euro (Vorjahr: Gewinn 543.700,36 Euro) ausgewiesen werden. Von den Investitionen in den Gebäudebestand (ohne Neubaumaßnahmen) waren 661.509,63 Euro in der Bilanz zu aktivieren (Vorjahr: 511.357,00 Euro). Die Instandhaltungsaufwendungen, welche die Gewinn- und Verlustrechnung belasten, betrugen 3.499.183,00 Euro (Vorjahr: 2.957.417,23 Euro) und sind damit um ca. 542.000 Euro gestiegen.

Der Jahresfehlbetrag wird gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung der Gewinnrücklage entnommen Die Eigenkapitalausstattung des Unternehmens bleibt weiterhin sehr gut (Eigenkapitalquote ca. 30,1%).

Unter Berücksichtigung der Besonderheiten (finanzschwaches Mieterklientel, sozialer Zweck und besonderer gesellschaftsvertraglicher Auftrag der Gesellschaft) kann die Ertragslage als insgesamt zufrieden stellend bezeichnet werden. 

Wohnungsbestand 

Der Wohnungsbestand umfasst zum Stichtag insgesamt 1.659 Wohnungen. Davon befinden sich 700 (42,2 %) in Weilheim, auf 42 Wirtschaftseinheiten verteilt. 243 Wohnungen davon unterliegen der Sozialbindung, 457 Wohnungen sind frei vermietet. Die durchschnittliche Wohnungsmiete liegt bei 5,70 Euro pro Quadratmeter. 

Gesetzliche Prüfung 

Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 wurde fristgerecht erstellt und im Frühjahr 2021 vom Verband der Wohnungsunternehmen in Bayern (VdW), Gesetzlicher Prüfungsverband, Stollbergstr. 7, 80539 München, geprüft. Es wurde der uneingeschränkte Prüfungsvermerk erteilt.

Die Abschlussprüfung, der Bestätigungsvermerk und die Ergebnisfeststellung wurden in der Sitzung der Gesellschafterversammlung am 06.07.2021 behandelt und beschlossen. 

Zur Kenntnis genommen: anwesend waren 9 Ausschussmitglieder

6. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

keine


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Markus Loth um 08:50 Uhr die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Markus Loth
Erster Bürgermeister

Stefan Popp
Schriftführung

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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