Stadt Weilheim i. OB
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
Sitzungsdatum: Mittwoch, 06.12.2023
Beginn: 08:31 Uhr
Ende 08:40 Uhr
Ort: im großen Sitzungssaal des Rathauses
Anwesenheitsliste:
Erster Bürgermeister
Loth, Markus
Ausschussmitglieder
- Andrä, Franz
- Dr. Bosch, Roland
- Grehl, Karl-Heinz
- Gronau, Brigitte
- Kerscher, Bernhard
- Lunz-Schmieder, Marion
- Schwaiger, Hubert
- Wahlefeld, Tillman
Mitglieder des Stadtrates
Flock, Angelika
Gast, Klaus
Honisch, Alfred
Schriftführer
Popp, Stefan
Verwaltung
Hink, Brunhilde
Scharf, Christoph
Presse
Kreisboten-Verlag
Weilheimer Tagblatt
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
- Genehmigung der Niederschrift
- Bekanntgaben
- Beteiligungsbericht an der Wohnbau GmbH Weilheim i.OB für das Jahr 2022
- Anfragen, Dringlichkeitsanträge
- Öffentlicher Personennahverkehr; Novellierung des ÖPNVG; Allgemeinverfügung Deutschlandticket einschließlich Ermäßigungsticket und Ermächtigungsbeschluss
Erster Bürgermeister Markus Loth eröffnet um 08:31 Uhr die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Hauptausschusses fest.
Öffentliche Sitzung
1. Genehmigung einer Niederschrift
Beschluss:
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2023 wird genehmigt.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.
2. Bekanntgaben
keine
3. Beteiligungsbericht an der Wohnbau GmbH Weilheim i.OB für das Jahr 2022
Zur Kenntnis genommen: 9 Ausschussmitglieder
4. Anfragen, Dringlichkeitsanträge
4.1 Öffentlicher Personennahverkehr; Novellierung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG); Allgemeinverfügung Deutschlandticket einschließlich Ermäßigungsticket und Ermächtigungsbeschluss
Beschluss:
1. Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung Ref3/180/2023.
2. Der Hauptausschuss beschließt, dass der Erste Bürgermeister ermächtigt wird, allgemeine Vorschriften beziehungsweise allgemeine Verfügungen, die in Zusammenhang mit dem Deutschlandticket und dem Bayerischen Ermäßigungsticket stehen, erlassen, ändern und aufheben zu dürfen. Grundvoraussetzung für jede Allgemeinverfügung ist eine ausreichende Finanzierungszusage durch Bund und Freistaat Bayern, die sicherstellt, dass die Stadt Weilheim i.OB als Aufgabenträger nicht finanziell belastet wird.
3. Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis von der durch den Ersten Bürgermeister der Stadt Weilheim i.OB zu erlassenden Allgemeinverfügung (Allgemeine Vorschrift im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über die Festsetzung des Deutschlandtickets einschließlich Ermäßigungsticket als Höchsttarif bis zum 30.04.2024 und billigt den vorgelegten Entwurf.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.
Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Markus Loth um 08:40 Uhr die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses.
Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Markus Loth
Erster Bürgermeister
Stefan Popp
Schriftführung