Stadt Weilheim i. OB

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses

Sitzungsdatum: Mittwoch, 17.01.2024
Beginn: 08:30 Uhr
Ende 10:10 Uhr
Ort: im großen Sitzungssaal des Rathauses

Anwesenheitsliste:

Vorsitzende

Angelika Flock, Zweite Bürgermeisterin

Ausschussmitglieder

  • Dr. Bosch, Roland
  • Grehl, Karl-Heinz
  • Gronau, Brigitte
  • Kerscher, Bernhard
  • Lunz-Schmieder, Marion
  • Schwaiger, Hubert
  • Wahlefeld, Tillman

Sonstige Sachverständige

Martin, Horst

Schriftführer

Popp, Stefan

Verwaltung

Gross, Karin
Hornung, Margarita
Lehnert, Johannes
Scharf, Christoph

Referenten

Honisch, Alfred

Presse

Kreisboten-Verlag
Weilheimer Tagblatt

Abwesende und entschuldigte Personen

Loth, Markus - Erster Bürgermeister
Andrä, Franz - Ausschussmitglied
Dr. med. Langer, Johannes - Stellvertreter

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Genehmigung der Niederschrift
  2. Bekanntgaben
  3. Feststellung der Jahresrechnung 2022 und Entlastung gemäß Artikel 102 Absatz 3 Gemeindeordnung - GO
  4. Bekanntmachung von Satzungen; Aufhebung der Bekanntmachungssatzung vom 26.04.1990 und Beschlussfassung über künftige Form der Bekanntmachung
  5. Jugendzentrum Come In - Wegfall der Personalkostenförderung durch den Landkreis ab 01.01.2025
  6. Mobile Jugendsozialarbeit (Streetwork) und Gemeinwesenarbeit mit Jugendlichen; Aufstockung der Gemeinwesenarbeit von 5 auf 10 Wochenstunden
  7. Kinderbetreuung; Anpassung der Elternbeiträge (Besuchsgebühren, Verpflegungskosten) ab 01.03.2024 - 1. Änderung der Gebührensatzung vom 17.05.2022
  8. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

Zweite Bürgermeisterin Angelika Flock eröffnet um 08:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Hauptausschusses fest.

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung einer Niederschrift

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 06.12.2023 wird genehmigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.

2. Bekanntgaben

keine

3. Feststellung der Jahresrechnung 2022 und Entlastung gemäß Artikel 102 Absatz 3 Gemeindeordnung - GO

Beschluss:

1. Die Jahresrechnung 2022 wird wie folgt festgestellt:

Einnahmen Verwaltungs-Haushalt:

54.390.272,62 Euro Solleinnahmen  - 35,36 Euro Abgang alter Kasseneinnahmereste = 54.390.237,26 Euro (Summe bereinigte Solleinnahmen)

Einnahmen Vermögens-Haushalt:

12.528.440,91 Euro Solleinnahmen

Einnahmen Gesamt-Haushalt:

66.918.713,53 Euro Solleinnahmen - 35,36 Euro Abgang alter Kasseneinnahmereste =66.918.678,17 Euro (Summe bereinigte Solleinnahmen)

Ausgaben Verwaltungs-Haushalt:

54.390.237,26 Euro Sollausgaben

Ausgaben Vermögens-Haushalt:

7.262.115,43 Euro Sollausgaben + 5.574.923,32 Euro neue Haushaltsausgabereste - 308.597,84 Euro Abgang alter Haushaltsausgabereste = 12.528.440,91 Euro (Summe bereinigte Sollausgaben)

Ausgaben Gesamt-Haushalt:

61.652.352,69 Euro Sollausgaben + 5.574.923,32 Euro neue Haushaltsausgabereste - 308.597,84 Euro Abgang alter Haushaltsausgabereste = 66.918.678,17 Euro Summe bereinigte Sollausgaben

Im Jahresabschluss sind folgende Zuführungen enthalten:

Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt: 6.100.914,92 Euro

Zuführung an die allgemeine Rücklage: 2.835.373,15 Euro

Für die festgestellte Jahresrechnung 2022 wird die Entlastung ausgesprochen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder. 

4. Bekanntmachung von Satzungen; Aufhebung der Bekanntmachungssatzung vom 26.04.1990 und Beschlussfassung über künftige Form der Bekanntmachung

Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgendermaßen vorzugehen:

1. Die Satzung vom 26.04.1990 über die Ausgabe eines Amtsblattes für die Stadt Weilheim i.OB und über die Veröffentlichung von Gemeindeverordnungen, Satzungen und  amtlichen Bekanntmachungen wird aufgehoben. 

2. Amtliche Bekanntmachungen und Satzungen der Stadt Weilheim i.OB werden ab 01.02.2024 über das ausschließlich digitale Amtsblatt  auf der Homepage der Stadt unter https://www.weilheim.de/meinweilheim/buergerservice/rathaus/stadtinfo/amtsblaetter bekanntgemacht und veröffentlicht.

3. Eine andere Form der Bekanntmachung darf nur gewählt werden, falls dies im Einzelfall ein wichtiger Grund erfordert. In diesem Fall ist auf die Satzung und die Art ihrer Bekanntmachung im digitalen Amtsblatt der Stadt Weilheim i.OB hinzuweisen. 

4. Die Veröffentlichung des digitalen Amtsblattes erfolgt in der Regel am 5. und 20. jeden Monats. Als Tag der amtlichen Bekanntmachung gilt der erste Tag der öffentlichen Verfügbarkeit im Internet.

5. Die Vorschriften sind zu sammeln und für die Dauer ihrer Gültigkeit zur Einsicht bereitzuhalten. Die Einsicht wird sowohl digital als auch im Original gewährt. Das Amtsblatt kann kostenlos gelesen, heruntergeladen, gespeichert oder ausgedruckt werden. Sollte eine interessierte Person das Amtsblatt in Papierform benötigen, kann dieses telefonisch oder schriftlich bestellt werden. Der Bezug in Papierform ist kostenpflichtig. Dies gilt auch für amtliche Bekanntmachungen und Satzungen, die vor dem 31.12.2023 erlassen wurden.

6. Die Form der Bekanntmachung von Satzungen und amtlichen Bekanntmachungen ab 01.02.2024 wird durch Beschluss des Stadtrates bestimmt. Eine Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates für die Amtszeit 2020/2026 vom 08.05.2020 in der Fassung vom 24.07.2020 erfolgt nicht. 

7. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Stadtrates zum 01. Februar 2024 umzusetzen. 

Einstimmig beschlossen:  Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder. 

5. Jugendzentrum Come In - Wegfall der Personalkostenförderung durch den Landkreis ab 01.01.2025

Zur Kenntnis genommen:  anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.  

6. Mobile Jugendsozialarbeit (Streetwork) und Gemeinwesenarbeit mit Jugendlichen; Aufstockung der Gemeinwesenarbeit von 5 auf 10 Wochenstunden

Beschluss:

Der Erhöhung der Gemeinwesensarbeit von 5 auf 10 Wochenstunden wird vorbehaltlich der finalen Haushaltsplanung 2024 zugestimmt.

Einstimmig beschlossen:  Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder. 

7. Kinderbetreuung; Anpassung der Elternbeiträge (Besuchsgebühren, Verpflegungskosten) ab 01.03.2024 - 1. Änderung der Gebührensatzung vom 17.05.2022

Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat nachfolgende Satzung zu beschließen:

Die Stadt Weilheim i.OB erlässt aufgrund erlässt aufgrund Artikel 23 und 24 Absatz 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und Artikel 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der städtischen Kindertageseinrichtungen in Weilheim i.OB

Paragraf (§) 1 

Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der städtischen Kindertageseinrichtungen in Weilheim i.OB vom 17.05.2022 wird wie folgt geändert: 

§ 3 (Gebührenhöhe) der Satzung erhält folgende Fassung:

(1) Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Dauer des Besuchs der Kindertageseinrichtung.

(2) Die monatliche Gebühr für den Besuch der städtischen Kindertageseinrichtungen Pfiffikus, Nepomuk und Dorfspatzen Unterhausen beträgt für alle Kinder

a) in der Kinderkrippe:

  • bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 3 bis einschließlich 4 Stunden ab 01.03.2024 266 Euro
  • bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 4 bis einschließlich 5 Stunden ab 01.03.2024 293 Euro
  • bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 5 bis einschließlich 6 Stunden ab 01.03.2024 320 Euro
  • bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 6 bis einschließlich 7 Stunden ab 01.03.2024 347 Euro
  • bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 7 bis einschließlich 8 Stunden ab 01.03.2024 374 Euro
  • bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 8 bis einschließlich 9 Stunden ab 01.03.2024 401 Euro
  • bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 9 bis einschließlich 10 Stunden ab 01.03.2024 428 Euro

b) im Kindergarten:

  • bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 3 bis einschließlich 4 Stunden ab 01.03.2024 166 Euro
  • bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 4 bis einschließlich 5 Stunden ab 01.03.2024 183 Euro
  • bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 5 bis einschließlich 6 Stunden ab 01.03.2024 200 Euro
  • bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 6 bis einschließlich 7 Stunden ab 01.03.2024 217 Euro
  • bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 7 bis einschließlich 8 Stunden ab 01.03.2024 234 Euro
  • bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 8 bis einschließlich 9 Stunden ab 01.03.2024 251 Euro
  • bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 9 bis einschließlich 10 Stunden ab 01.03.2024 268 Euro

Absatz 3 (Zusätzlich wird ein monatliches Getränkegeld in Höhe von 3,00 Euro erhoben.) wird gestrichen. Absatz 4 wird Absatz 3.

(3) Die Kosten für die Inanspruchnahme von Mittagessen (Verpflegungsbeitrag) sind in den Gebühren nach Absatz 2 nicht enthalten. Der Verpflegungsbeitrag wird je nach Inanspruchnahme durch die Einrichtung oder mittels Buchungs- und Abrechnungsportal (z.B. kitafino) abgerechnet.

Der Verpflegungskostenbeitrag je Essen beträgt 4,05 Euro.

Es ergeben sich folgende Monatsbeträge: 

  • 1 Essen pro Woche 16,20 Euro
  • 2 Essen pro Woche 32,40 Euro
  • 3 Essen pro Woche 48,60 Euro
  • 4 Essen pro Woche 64,80 Euro
  • 5 Essen pro Woche 81 Euro

§ 2 Inkrafttreten 

Diese Satzung tritt am 01.03.2024 in Kraft. Abweichend davon tritt Absatz 3 (Verpflegungsbeitrag) ab 01.09.2024 in Kraft.

Einstimmig beschlossen:  Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8 Ausschussmitglieder.  

8. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

keine


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Zweite Bürgermeisterin Angelika Flock um 10:10 Uhr die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Angelika Flock
Zweite Bürgermeisterin

Stefan Popp
Schriftführung

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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