Stadt Weilheim i.OB

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses

Sitzungsdatum: Mittwoch, 09.10.2024
Beginn: 08:30 Uhr
Ende 08:43 Uhr
Ort: im großen Sitzungssaal des Rathauses

Anwesenheitsliste:

Erster Bürgermeister

Loth, Markus

Ausschussmitglieder

  • Andrä, Franz
  • Dr. Bosch, Roland
  • Gronau, Brigitte
  • Lunz-Schmieder, Marion
  • Schwaiger, Hubert
  • Wahlefeld, Tillman

Stellvertreter

Honisch, Alfred
Martin, Horst

Schriftführer

Popp, Stefan

Verwaltung

Scharf, Christoph

Presse

Kreisboten-Verlag
Weilheimer Tagblatt

Abwesende und entschuldigte Ausschussmitglieder

Grehl, Karl-Heinz
Kerscher, Bernhard

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Genehmigung der Niederschrift
  2. Bekanntgaben
    1. Stadtwerke Weilheim i.OB; Neuerlass Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung und Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung zum 01.01.2025
  3. Erlass einer Grundsteuer-Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2025
  4. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

Erster Bürgermeister Markus Loth eröffnet um 08:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Hauptausschusses fest.

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung einer Niederschrift

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18.09.2024 wird genehmigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen; persönlich beteiligt waren 0, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

2. Bekanntgaben

2.1 Stadtwerke Weilheim i.OB; Neuerlass Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung und Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung zum 01.01.2025

Zur Kenntnis genommen

3. Erlass einer Grundsteuer-Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2025

Beschluss:

Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B werden für das Haushaltsjahr 2025 und die Folgejahre mit der nachfolgenden Satzung bis auf Weiteres wie folgt festgesetzt:

Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Stadt Weilheim i.OB (Hebesatzsatzung)

Aufgrund des Artikels 22 Absatz 2, Artikel 23 fortfolgende (ff.) der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.02.1998 (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt - GVBl. Seite 796), zuletzt geändert durch Paragraf (§) 1 Abs. 6 der Verordnung vom 04.06.2024 (GVBl. S. 98) und Artikel 18 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl. 264), zuletzt geändert durch § 1 Absatz 10 der Verordnung vom 04.06.2024 (GVBl. S. 98) in Verbindung mit § 25 Absatz 1 und 2 des Grundsteuergesetzes (GrStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.08.1973 ((BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2294)) und Artikel 5 des Bayerisches Grundsteuergesetzes vom 10.12.2021 ((GVBl. S. 638), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 21.04.2023 (GVBl. S. 128)) erlässt die Stadt Weilheim i.OB folgende Satzung:

§ 1 Hebesätze

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Grundsteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) Haushaltsjahr 2025 und Folgejahre 380 von Hundert (v.H.)
  2. Für die Grundstücke (Grundsteuer B) Haushaltsjahr 2025 und Folgejahre 400 v.H.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 

Einstimmig beschlossen: 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen; persönlich beteiligt waren 0, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

4. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

keine!


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Markus Loth um 08:43 Uhr die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Markus Loth
Erster Bürgermeister

Stefan Popp
Schriftführung