Stadt Weilheim i.OB

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses

Sitzungsdatum: Mittwoch, 04.12.2024
Beginn: 08:30 Uhr
Ende 09:32 Uhr
Ort: im großen Sitzungssaal des Rathauses

Anwesenheitsliste:

Erster Bürgermeister

Loth, Markus

Ausschussmitglieder

  • Andrä, Franz
  • Dr. Bosch, Roland
  • Grehl, Karl-Heinz
  • Gronau, Brigitte
  • Lunz-Schmieder, Marion
  • Schwaiger, Hubert
  • Wahlefeld, Tillman

Stellvertreter

Martin, Horst

Schriftführer

Popp, Stefan

Verwaltung

  • Groß, Karin
  • Liebmann, Jutta
  • Walter, Gabriele
  • Wiesner, Olaf

Referent

Honisch, Alfred

Presse

Kreisboten-Verlag
Weilheimer Tagblatt

Abwesendes und entschuldigtes Ausschussmitglied

Kerscher, Bernhard

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Genehmigung der Niederschrift
  2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung - GO)
  3.  Bekanntgaben
    1. Wegfall Wirtebindung Kleine Hochlandhalle
  4. Sozialraumanalyse 2020 bis 2022; Ergebnisse - Daten - Aspekte für die Stadt Weilheim i.OB
  5. Jugendhaus Come In; Beschlussfassung der überarbeiteten Richtlinien für das Jugendhaus
  6. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

Erster Bürgermeister Markus Loth eröffnet um 08:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Hauptausschusses fest.

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung einer Niederschrift

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 06.11.2024 wird genehmigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen; persönlich beteiligt waren 0, anwesend waren 9 Ausschussmitglieder.

2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung - GO)

Zur Kenntnis genommen

3. Bekanntgaben 

3.1 Wegfall Wirtebindung Kleine Hochlandhalle

Zur Kenntnis genommen

4. Sozialraumanalyse 2020 bis 2022; Ergebnisse - Daten - Aspekte für die Stadt Weilheim i.OB

Zur Kenntnis genommen

5. Jugendhaus Come In; Beschlussfassung der überarbeiteten Richtlinien für das Jugendhaus 

Beschluss:

Der nachfolgenden Neufassung der Richtlinien für das Jugendhaus Weilheim i.OB wird zugestimmt:

Die Stadt Weilheim i.OB stellt das Gebäude Pütrichstraße 14 als Jugendhaus für die offene kommunale Jugendarbeit zur Verfügung und erlässt für den Betrieb und die Benutzung gemäß Artikel30 Gesetz zur Ausübung der Sozialgesetze (AGSG) und Artikel 21 und 57 der Gemeindeordnung (GO) folgende

Richtlinien

1. Zweckbestimmung

1.1. Das Jugendhaus in der Pütrichstraße 14 führt den Namen "Jugendhaus Come In Weilheim"

1.2. Das Jugendhaus ist eine Einrichtung der offenen Jugendarbeit der Stadt Weilheim i.OB und soll ein zeitgemäßes, differenziertes und dem Jugendlichen in angemessener Weise Rechnung tragendes Programm ermöglichen. Es dient dem Freizeit- und Kommunikationsbedürfnis junger Menschen, vermittelt Anregungen, eröffnet eigene Initiativen, berät und informiert.

1.3. Die Rechtsgrundlage der Arbeit im Jugendhaus ist das Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) sowie das Jugendprogramm der Bayerischen Staatsregierung.

1.4. Die Arbeit und Aktivitäten des Jugendhauses haben im Einklang mit den demokratischen Grundregeln zu stehen. Parteipolitische Werbung und Betätigung sind innerhalb des Jugendhauses nicht erlaubt. Ausgenommen sind Veranstaltungen im Rahmen der politischen Fortbildung der Jugendlichen auf der Grundlage unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. 

1.5. Das Jugendhaus bietet allen Jugendlichen die Möglichkeit, sich vollständig gleichberechtigt aufzuhalten und zu beteiligen unabhängig von individuellen Fähigkeiten, ethnischer wie sozialer Herkunft oder Geschlecht. Die Gesichtspunkte der Teilhabe (Inklusion) werden umgesetzt und stetig verbessert.

1.6. Der Schwerpunkt der pädagogischen Arbeit umfasst die Altersstufen vom Kind (von Kindern) über Jugendliche bis zu Erwachsenen (12 bis 21 Jahre).

2. Ziele des Jugendhauses

Das Jugendhaus bietet einladende, vielfältig nutzbare und bedarfsgerecht ausgestattete Räume und ist Treffpunkt für verschiedenste Jugendkulturen der Stadt.

Die pädagogische Arbeit im Jugendhaus dient dazu, dass Jugendliche

  • einen Ort haben, an dem sie ihre Freizeit sinnvoll und nach ihrem Interesse verbringen können,
  • Neues erfahren und ihren Horizont erweitern können,
  • sich im Jugendhaus beteiligen, einbringen und mitgestalten (Partizipation) können,
  • Verantwortung übernehmen und individuelle Selbstständigkeit üben,
  •  sozial verantwortungsbewusstes Verhalten für sich und andere lernen,
  • sich positiv zu einer mündigen und gesellschaftsfähigen Person weiterentwickeln,
  • individuelle Beratung und Hilfe erfahren,
  • Regeln lernen und auch bei Nichteinhaltung Konsequenzen erfahren,
  • gewaltlose Konfliktlösung lernen und anwenden,
  • das friedliche Miteinander zwischen verschiedenen Herkunftsländern leben (Integration)
  • gesellschaftliche Zusammenhänge erkennen, einen eigenen Standpunkt entwickeln und vertreten lernen.

Zudem ist es Ziel der pädagogischen Arbeit, 

  • präventiv gegen Kriminalität, Alkohol und Drogenmissbrauch und antidemokratisches Verhalten tätig zu sein und
  • das Jugendhaus in das kommunale Umfeld zu integrieren und mit anderen Trägern und Einrichtungen der Jugendarbeit zu vernetzen.

3. Trägerschaft 

3.1. Sachträgerschaft 

Die Sachträgerschaft übernimmt die Stadt Weilheim i.OB mit folgender Maßgabe: 

  • Bereitstellung des Gebäudes und der Einrichtung,
  • Übernahme der laufenden Betriebskosten (Strom, Wasser, Heizung, Telekommunikation etc.),
  • regelmäßige Reinigung durch eine Reinigungsfirma,
  • Bereitstellung von ausreichend finanziellen Mitteln für die pädagogische Arbeit und Festlegung eines vom Stadtrat bestimmten Jahresbudgets (im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanung)
  • Bereitstellung des erforderlichen Personals.

3.1.1. Pädagogisches Personal 

Im Stellenplan der Stadt Weilheim i.OB sind zwei hauptamtliche Vollzeitstellen für pädagogische Fachkräfte ausgewiesen. Diese Stellen sind bei Bedarf teilzeitfähig. Die Dienstaufsicht der pädagogischen Mitarbeiter liegt beim Hauptamt der Stadt Weilheim i.OB, die Fachaufsicht und -beratung beim Kinder- und Jugendbüro der Stadt Weilheim i.OB.

Der Einsatz von Praktikanten, Ableistende des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder des Bundesfreiwilligendienstes (BuFDi) ist jederzeit möglich. Ein entsprechender Etat wird hierfür nach Möglichkeit (Haushaltslage) zur Verfügung gestellt. 

4. Kuratorium

4.1. Rechenschaft

Das pädagogische Personal gibt einmal jährlich einen Rechenschafts-/ Tätigkeitsbericht, einen Mittelbedarfsplan und einen Jahresplan im Kuratorium des Jugendhauses ab. Das Kuratorium überwacht neben der Fachaufsicht der Stadt die Arbeit / Tätigkeit im Jugendhaus.

4.2. Zusammensetzung des Kuratoriums

Stimmberechtigte Mitglieder:

  • fünf Vertreter des Stadtrats der Stadt Weilheim i.OB (einschließlich Jugendreferent)
  • drei gewählte Vertreter der Jugendlichen
  • ein Vertreter der Kommunalen Jugendarbeit des Landkreises Weilheim-Schongau (vergleiche Förderrichtlinie "Förderung der Demokratiebildung im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Weilheim-Schongau", 01.01.2025)

Beratende Mitglieder mit Rede- und Antragsrecht:

Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmten mehrheitlich für eine Ablehnung des Antrags, sodass eine Zurückstellung oder Zustimmung des Antrags nicht mehr fraglich war.

5. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

keine


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Markus Loth um 08:55 Uhr die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Markus Loth
Erster Bürgermeister

Karin Groß
Schriftführung