Stadt Weilheim i.OB

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses

Sitzungsdatum: Mittwoch, 12.03.2025
Beginn: 08:30 Uhr
Ende 10:20 Uhr
Ort: im großen Sitzungssaal des Rathauses

Anwesenheitsliste:

Vorsitzende

Flock, Angelika 

Ausschussmitglieder

  • Dr. Bosch, Roland
  • Grehl, Karl-Heinz
  • Gronau, Brigitte
  • Kerscher, Bernhard
  • Lunz-Schmieder, Marion
  • Wahlefeld, Tillman

Stellvertreter

Thieler, Ragnhild

Sonstige Sachverständige

Martin, Horst

Mitglieder des Stadtrats

  • Gast, Klaus
  • Honisch, Alfred

Schriftführerin

Gross, Karin

Verwaltung

  • Liebmann, Jutta
  • Popp, Stefan
  • Scharf, Christoph

Presse

Kreisboten-Verlag
Weilheimer Tagblatt

Abwesende und entschuldigte Personen

  • Loth, Markus - Erster Bürgermeister
  • Andrä, Franz - Ausschussmitglied
  • Schwaiger, Hubert - Ausschussmitglied

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Genehmigung der Niederschrift
  2. Bekanntgaben
  3. Information über Zusammenarbeit mit Ticketplattform Zünftick
  4. Weilheimer Festspiele 2025 im Weilheimer Kulturprogramm - Zuschussbewilligung
  5. Feststellung der Jahresrechnung 2023 und Entlastung gemäß Artikel 102 Absatz 3 Gemeindeordnung (GO)
  6. Kinderbetreuung; Anpassung der Elternbeiträge (Besuchsgebühren, Verpflegungskosten) ab 01.09.2025 - 2. Änderung der Gebührensatzung vom 17.05.2022 in der Fassung vom 30.01.2024
  7. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

Zweite Bürgermeisterin Angelika Flock eröffnet um 08:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Hauptausschusses fest.

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung einer Niederschrift

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12.02.2025 wird genehmigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen; anwesend waren 8, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.

2. Bekanntgaben

keine

3. Information über Zusammenarbeit mit Ticketplattform Zünftick

Beschluss:

Der vorgestellte Weg wird mitgetragen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen; anwesend waren 8, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.

4. Weilheimer Festspiele 2025 im Weilheimer Kulturprogramm - Zuschussbewilligung

Beschluss:

Mit dem geplanten Programm besteht Einverständnis. Dem Zuschuss für die Weilheimer Festspiele wird zugestimmt.

Einstimmig beschlossen:  Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen; anwesend waren 8, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.

5.  Feststellung der Jahresrechnung 2023 und Entlastung gemäß Artikel 102 Absatz 3 Gemeindeordnung (GO)

Beschluss:

1) Die Jahresrechnung 2023 wird wie folgt festgestellt:

Einnahmen Verwaltungs-Haushalt:

57.047.928,72 Euro Solleinnahmen  - 661,91 Euro Abgang alter Kasseneinnahmereste = 57.047.266,81 Euro (Summe bereinigte Solleinnahmen)

Einnahmen Vermögens-Haushalt:

9.593.363,26 Euro Solleinnahmen

Einnahmen Gesamt-Haushalt:

66.641.291,98 Euro Solleinnahmen - 661,91 Euro Abgang alter Kasseneinnahmereste = 66.640.630,07 Euro (Summe bereinigte Solleinnahmen)

Ausgaben Verwaltungs-Haushalt:

57.047.266,81 Euro Sollausgaben

Ausgaben Vermögens-Haushalt:

4.375.795,72 Euro Sollausgaben + 5.899.452,29 Euro neue Haushaltsausgabereste - 681.884,75 Euro Abgang alter Haushaltsausgabereste = 9.593.363,26 Euro Summe bereinigte Sollausgaben

Ausgaben Gesamt-Haushalt:

61.423.062,53 Euro Sollausgaben + 5.899.452,29 Euro neue Haushaltsausgabereste - 681.884,75 Euro Abgang alter Haushaltsausgabereste = 66.640.630,07 Euro Summe bereinigte Sollausgaben

Im Jahresabschluss sind folgende Zuführungen enthalten:

Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt: 4.273.920,50 Euro

Entnahme aus der allgemeinen Rücklage: 1.447.003,25 Euro

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8, persönlich beteiligt waren 0 Hauptausschussmitglieder.

Für die festgestellte Jahresrechnung 2023 wird die Entlastung ausgesprochen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8, persönlich beteiligt waren 0 Hauptausschussmitglieder.

6. Kinderbetreuung; Anpassung der Elternbeiträge (Besuchsgebühren, Verpflegungskosten) ab 01.09.2025 - 2. Änderung der Gebührensatzung vom 17.05.2022 in der Fassung vom 30.01.2024

Beschluss:

Die Stadt Weilheim i.OB erlässt aufgrund erlässt aufgrund Artikel 23 und 24 Absatz 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und Artikel 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der städtischen Kindertageseinrichtungen in Weilheim i.OB vom 17.05.2022. 

Paragraf (§) 1 

Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der städtischen Kindertageseinrichtungen in Weilheim i.OB vom 17.05.2022 wird wie folgt geändert:  

§ 3 (Gebührenhöhe) der Satzung erhält folgende Fassung:

(1) Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Dauer des Besuchs der Kindertageseinrichtung.

(2) Die monatliche Gebühr für den Besuch der städtischen Kindertageseinrichtungen Pfiffikus, Nepomuk und Dorfspatzen Unterhausen beträgt für alle Kinder

a) in der Kinderkrippe:

  • bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 3 bis einschließlich 4 Stunden ab 01.09.2025 285,00 Euro und ab 01.09.2026 300,00 Euro
  • bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 4 bis einschließlich 5 Stunden ab 01.09.2025 315,00 Euro und ab 01.09.2026 330,00 Euro
  • bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 5 bis einschließlich 6 Stunden ab 01.09.2025 345,00 Euro und ab 01.09.2026 360,00 Euro
  • bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 6 bis einschließlich 7 Stunden ab 01.09.2025 375,00 Euro und ab 01.09.2026 390,00 Euro
  • bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 7 bis einschließlich 8 Stunden ab 01.09.2025 405,00 Euro und ab 01.09.2026 420,00 Euro
  • bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 8 bis einschließlich 9 Stunden ab 01.09.2025 435,00 Euro und ab 01.09.2026 450,00 Euro
  • bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 9 bis einschließlich 10 Stunden ab 01.09.2025 465,00 Euro und ab 01.09.2026 480,00 Euro

b) im Kindergarten:

  • bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 3 bis einschließlich 4 Stunden ab 01.09.2025 185,00 Euro und ab 01.09.2026 200,00 Euro
  • bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 4 bis einschließlich 5 Stunden ab 01.09.2025 205,00 Euro und ab 01.09.2026 220,00 Euro
  • bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 5 bis einschließlich 6 Stunden ab 01.09.2025 225,00 Euro und ab 01.09.2026 240,00 Euro
  • bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 6 bis einschließlich 7 Stunden ab 01.09.2025 245,00 Euro und ab 01.09.2026 260,00 Euro
  • bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 7 bis einschließlich 8 Stunden ab 01.09.2025 265,00 Euro und ab 01.09.2026 280,00 Euro
  • bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 8 bis einschließlich 9 Stunden ab 01.09.2025 285,00 Euro und ab 01.09.2026 300,00 Euro
  • bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 9 bis einschließlich 10 Stunden ab 01.09.2025 305,00 Euro und ab 01.09.2026 320,00 Euro

(3) Die Kosten für die Inanspruchnahme von Mittagessen (Verpflegungsbeitrag) sind in den Gebühren nach Absatz 2 nicht enthalten. Der Verpflegungsbeitrag wird je nach Inanspruchnahme durch die Einrichtung oder mittels Buchungs- und Abrechnungsportal (z.B. kitafino) abgerechnet.

Der Verpflegungskostenbeitrag je Essen beträgt ab 01.09.2025 4,25 Euro.

Es ergeben sich folgende Monatsbeträge: 

  • 1 Essen pro Woche 17,00 Euro
  • 2 Essen pro Woche 34,00 Euro
  • 3 Essen pro Woche 51,00 Euro
  • 4 Essen pro Woche 68,00 Euro
  • 5 Essen pro Woche 85,00 Euro

§ 2 Inkrafttreten 

Diese Satzung tritt am 01.09.2025 in Kraft. 

Einstimmig beschlossen: Ja mit 8 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 8, persönlich beteiligt waren 0 Hauptausschussmitglieder. 

7. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

keine


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Zweite Bürgermeisterin Angelika Flock um 10:20 Uhr die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Angelika Flock
Zweite Bürgermeisterin

Karin Gross
Schriftführung