Stadt Weilheim i.OB
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
Sitzungsdatum: Mittwoch, 15.10.2025
Beginn: 08:30 Uhr
Ende 09:08 Uhr
Ort: im großen Sitzungssaal des Rathauses
Anwesenheitsliste:
Vorsitzende
Flock, Angelika
Ausschussmitglieder
- Andrä, Franz
- Dr. Bosch, Roland
- Gronau, Brigitte
- Lunz-Schmieder, Marion
- Schwaiger, Hubert
- Wahlefeld, Tillman
Stellvertreter
- Honisch, Alfred
- Martin, Horst
Schriftführer
Popp, Stefan
Verwaltung
- Buchner, Thomas
- Fabian, Ralf
- Hollrieder, Christian
- Scharf, Christoph
Presse
Kreisboten-Verlag
Weilheimer Tagblatt
Abwesende und entschuldigte Personen
- Loth, Markus - Erster Bürgermeister
- Grehl, Karl-Heinz - Ausschussmitglied
- Kerscher, Bernhard - Ausschussmitglied
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
- Genehmigung der Niederschrift
- Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung – GO)
- Bekanntgaben
- Erlass einer Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit anlässlich allgemeiner Wahlen, Volks- und Bürgerentscheiden der Stadt Weilheim i.OB (Wahlhelferentschädigungssatzung - WES)
- Kommunaler IT-Schuldienst Oberland (KITSO) Beitritt der Stadt Weilheim i.OB
- Anfragen, Dringlichkeitsanträge
Zweite Bürgermeisterin Angelika Flock eröffnet um 08:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Hauptausschusses fest.
Öffentliche Sitzung
1. Genehmigung einer Niederschrift
Beschluss:
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 24.09.2025 wird genehmigt.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen; anwesend waren 9, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.
2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung – GO)
Zur Kenntnis genommen
3. Bekanntgaben
Keine
4. Erlass einer Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit anlässlich allgemeiner Wahlen, Volks- und Bürgerentscheiden der Stadt Weilheim i.OB (Wahlhelferentschädigungssatzung - WES)
Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt, Nr. 2 Buchstabe a) der Anlage zur Satzung über die Entschädigung der Wahlhelfer um folgende Passage (fett hervorgehoben) zu ergänzen:
Stadtratswahlen, Kreistagswahlen zusammen mit Bürgermeister-, Landratswahlen 80,00 Euro
Bürgermeister-, Landrats(stich)wahlen 40,00 Euro
Zugleich empfiehlt der Hauptausschuss dem Stadtrat, der nachfolgenden überarbeiteten Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit im Rahmen allgemeiner Wahlen sowie von Volks- und Bürgerentscheiden der Stadt Weilheim i.OB Wahlhelferentschädigungssatzung – WES) zuzustimmen.
Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit anlässlich allgemeiner Wahlen, Volks- und Bürgerentscheiden der Stadt Weilheim i.OB
(Wahlhelferentschädigungssatzung - WES) vom XX.XX.2025
Die Stadt Weilheim i.OB erlässt auf Grund der Artikel 20a, 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. I S. 796, 797 BayRS 2020-1-1-l)) zuletzt geändert durch Paragraf (§) 2 des Gesetzes vom 09. Dezember 2024 (GVBl. S. 573) folgende Satzung:
§ 1 Entschädigungszahlungen
Personen, die aus Anlass von allgemeinen Wahlen und Abstimmungen (nachfolgend als „Wahlen" bezeichnet) ein gemeindliches Ehrenamt ausüben, erhalten für diese Tätigkeit die in der Anlage entsprechend festgesetzten Entschädigungszahlungen. Als Ehrenamt gilt dabei die Tätigkeit in einem Wahl- oder Abstimmungsausschuss (nachfolgend als Ausschuss bezeichnet) sowie als Mitglied eines eingesetzten Wahl- oder Abstimmungsvorstandes (nachfolgend als Wahlvorstand bezeichnet). Außerdem werden Hilfstätigkeiten sowie sonstige notwendige Tätigkeiten umfasst. Diese Anlage ist Bestandteil dieser Satzung.
§ 2 Ersatzleistungen
Daneben werden folgende Ersatzleistungen gewährt:
1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird der ihnen entstandene nachgewiesene Verdienstausfall ersetzt (Artikel 20a Absatz 2 Nummer 1 GO).
2. Erstrecken sich die Auszählarbeiten auch auf den Tag nach der Wahl, so erhalten
- selbstständig Tätige für die ihnen nachweislich entstandenen Zeitversäumnis einen Pauschalbetrag von 50,00 Euro,
- Personen, die keinen Ersatzanspruch nach Nr. 1 oder 2 a. haben, denen aber nachweislich im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder das Heranziehen einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, hierfür einen Pauschalbetrag in Höhe von 50,00 Euro.
3. Für die Teilnahme an Sitzungen der Ausschüsse gelten die Ziffern 1 und 2 entsprechend.
§ 3 Arbeitszeitausgleich
Wahlvorstandsmitglieder, denen von ihrem Dienstherrn oder ihrem Arbeitgeber für den in der Stadt Weilheim i.OB geleisteten Wahldienst kein Arbeitszeitausgleich gewährt wird, erhalten zusätzlich zu der in der Anlage genannten Entschädigung einen Betrag von 20,00 Euro.
§ 4 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Weilheim i.OB, XX.XX.2025
Stadt Weilheim i.OB
Markus Loth
Erster Bürgermeister
Anlage zur Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit anlässlich allgemeiner Wahlen, Volks- und Bürgerentscheide der Stadt Weilheim i.OB
1. Ausschuss
Ehrenamtliche Mitglieder im Ausschuss erhalten je Sitzung* 40,00 Euro
2. Wahlvorstandsmitglieder
Entschädigungssätze betragen für
a)
Europawahlen: 40,00 Euro
Bundestagswahlen: 40,00 Euro
Volksentscheide, Bürgerentscheide*: 50,00 Euro
Landtags- und Bezirkswahlen: 80,00 Euro
Stadtratswahlen, Kreistagswahlen zusammen mit Bürgermeister-, Landratswahlen: 80,00 Euro
Bürgermeister-, Landrats(stich)wahlen: 40,00 Euro
b)
zusätzliche Entschädigungssätze erhalten Wahlvorstandsmitglieder für eine Tätigkeit als
Vorsitzende / Vorsitzender: 40,00 Euro
stellvertretende Vorsitzende / stellvertretender Vorsitzender: 30,00 Euro
Schriftführerin / Schriftführer
Entschädigungssatz: 40,00 Euro
stellvertretende Schriftführerin / stellvertretender Schriftführer: 30,00 Euro
3. Entschädigungssätze für sonstige notwendige Tätigkeiten
Hilfspersonen erhalten ebenso die oben genannten Entschädigungssätze.
* Mehrere Volksentscheide und Bürgerentscheide, die an dem gleichen Wahltag auszuzählen sind, gelten als ein Volksentscheid beziehungsweise Bürgerentscheid. Tagt der Ausschuss als gemeinsamer Ausschuss verschiedener Wahlen, die an einem Tag stattfinden, so gilt der Sitzungstermin des gemeinsamen Ausschusses als eine Sitzung.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen; anwesend waren 9, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.
5. Kommunaler IT-Schuldienst Oberland (KITSO) Beitritt der Stadt Weilheim i.OB
Beschluss:
Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt, dem neu zu gründenden Zweckverband KITSO beizutreten.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 0 Stimmen; anwesend waren 9, persönlich beteiligt waren 0 Ausschussmitglieder.
6. Anfragen, Dringlichkeitsanträge
keine
Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Zweite Bürgermeisterin Angelika Flock um 09:08 Uhr die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses.
Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Angelika Flock
Zweite Bürgermeisterin
Stefan Popp
Schriftführung
