Stadt Weilheim i.OB
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
Sitzungsdatum: Mittwoch, 23.09.2026
Beginn: 08:30 Uhr
Ende 10:57 Uhr
Ort: im großen Sitzungssaal des Rathauses
Anwesenheitsliste:
Erster Bürgermeister
Wahlefeld, Tillman
Ausschussmitglieder
- Andrä, Franz
- Gronau, Brigitte
- Henkel, Felix
- Herrmann, Thomas
- Kollmuß, Christian
- Lechner, Florian
- Neulinger, Manuel
- Türmer, Matthias
- Zirngibl, Stefan
Referenten
Lunz-Schmieder, Marion
Nowak, Luise
Appel, Florian
Schriftführer
Popp, Stefan
Verwaltung
- Buchner, Thomas
- Fischer, Katrin
- Frenzl, Stefan
- Hollrieder, Christian
- Pierson, Monika
Presse
Kreisboten-Verlag
Weilheimer Tagblatt
Weitere Anwesende
Herr Neuner, Stadtwerke, zum öffentlichen Tagesordnungspunkt 4
Herr Stiehle sowie Herr Stenzer, Städtisches Bürgerheim, zu den öffentlichen Tagesordnungspunkten 10 und 11
Abwesende und entschuldigte Personen
Ücker, Hans - Ausschussmitglied
Enders, Susann - Stellvertreter
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
- Genehmigung Niederschrift
- Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung - GO)
- Bekanntgaben
- Optimierung des Weilheimer Stadtbusses 2030 und Prüfung eines On-Demand-Verkehrsmodells; Grundsatzbeschluss
- Gesamtanordnung der verkehrsrechtlichen Regelungen für die Fahrradstraße – Neuregelung der Nahtstelle Alpenstraße / Johann-Baur-Straße und Freihaltung der Krankenhauszufahrt
- Vollzug des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG); Neufassung der Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten in der Stadt Weilheim i.OB (Haus- und Gartenarbeitslärmverordnung)
- Hochwasserschutz; Finanzielle Mittel für Hydrologie, Hydraulik und Konzept
- Rechnungsprüfungsbericht für die Jahre 2014 bis 2018 des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) vom 22.05.2026 (nur Bauwesen); Vorlage und Stellungnahme
- Vorlage der Jahresrechnung 2025
- Städtisches Bürgerheim; Vorlage Jahresabschluss 2025
- Städtisches Bürgerheim; Erhöhung der Heimgebühren für Rüstige und pflegebedürftige Bewohner zum 01.09.2026
- Anfragen, Dringlichkeitsanträge
Erster Bürgermeister Tillman Wahlefeld eröffnet um 08:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Hauptausschusses fest.
Öffentliche Sitzung
1. Genehmigung Niederschrift
Beschluss:
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses vom 22.07.2026 wird genehmigt.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 10 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 10 Hauptausschussmitglieder.
2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung - GO)
Zur Kenntnis genommen
3. Bekanntgaben
keine
4. Optimierung des Weilheimer Stadtbusses 2030 und Prüfung eines On-Demand-Verkehrsmodells; Grundsatzbeschluss
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt aufgrund der erheblichen finanziellen Auswirkungen, die im Zusammenhang mit einer Optimierung des Weilheimer Stadtbusses stehen, das Thema zunächst gründlich in der Haushaltskonsolidierungskommission beraten zu lassen.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 10 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 10 Hauptausschussmitglieder.
5. Gesamtanordnung der verkehrsrechtlichen Regelungen für die Fahrradstraße – Neuregelung der Nahtstelle Alpenstraße / Johann-Baur-Straße und Freihaltung der Krankenhauszufahrt
Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt die Umsetzung der vorgestellten Gesamtanordnung der verkehrsrechtlichen Regelungen im Bereich der Fahrradstraße einschließlich der Nahtstelle Alpenstraße / Johann-Baur-Straße sowie des Bereichs vor dem Haupteingang des Krankenhauses.
Hierzu sind insbesondere folgende Maßnahmen umzusetzen:
- Nahtstelle Alpenstraße / Johann-Baur-Straße: Die Radverkehrsführung wird entsprechend dem als Anlage 1 beigefügten Verkehrszeichen- und Markierungsplan im Einmündungsbereich verschwenkt und neu geordnet, um die bestehenden Konflikte zwischen Radverkehr und abbiegendem Kraftfahrzeugverkehr zu reduzieren und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
- Bereich vor dem Haupteingang des Krankenhauses: Im unmittelbaren Bereich des Haupteingangs wird ein absolutes Halteverbot zur Sicherstellung der jederzeitigen Anfahrt für Feuerwehr-, Rettungs- und Einsatzfahrzeuge angeordnet.
- Die Örtliche Straßenverkehrsbehörde wird beauftragt, die erforderliche verkehrsrechtliche Gesamtanordnung zu erlassen und die hierfür notwendigen Abstimmungen und Einvernehmen mit der Unteren Straßenverkehrsbehörde sowie dem zuständigen Straßenbaulastträger herbeizuführen.
- Das Tiefbauamt wird mit der Umsetzung der angeordneten Beschilderungs- und Markierungsmaßnahmen beauftragt.
- Der Bereich vor dem Haupteingang des Krankenhauses ist nach Umsetzung der Maßnahme verstärkt zu kontrollieren, um die Einhaltung des Haltverbots und die Freihaltung der Feuerwehr- und Rettungsanfahrt sicherzustellen.
- Die für die Umsetzung erforderlichen Mittel in Höhe von voraussichtlich 11.000 Euro werden bereitgestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Verkehrssituation nach Umsetzung der Maßnahmen zu beobachten.
Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 9 Stimmen, nein mit 1 Stimme, anwesend waren 10 Hauptausschussmitglieder.
6. Vollzug des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG); Neufassung der Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten in der Stadt Weilheim i.OB (Haus- und Gartenarbeitslärmverordnung)
Beschluss:
1. Der Hauptausschuss empfiehlt, der Neufassung der Haus- und Gartenarbeitslärmverordnung zuzustimmen.
Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 6 Stimmen, nein mit 4 Stimmen, anwesend waren 10 Hauptausschussmitglieder.
2. Der Hauptausschuss empfiehlt die zugelassenen Zeiten von Montag bis Samstag von 08:00 bis 19:00 Uhr.
Mehrheitlich abgelehnt: Ja mit 4 Stimmen, nein mit 6 Stimmen, anwesend waren 10 Hauptausschussmitglieder.
3. Der Hauptausschuss empfiehlt die zugelassenen Zeiten Montag bis Samstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 19:00 Uhr.
Mehrheitlich abgelehnt: Ja mit 4 Stimmen, nein mit 6 Stimmen, anwesend waren 10 Hauptausschussmitglieder.
4. Der Hauptausschuss empfiehlt die zugelassenen Zeiten Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 19:00 Uhr und samstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr.
Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 6 Stimmen, nein mit 4 Stimmen, anwesend waren 10 Hauptausschussmitglieder.
7. Hochwasserschutz; Finanzielle Mittel für Hydrologie, Hydraulik und Konzept
Beschluss:
Dem vorliegenden Antrag zur Beantragung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns wird zugestimmt. Mit dem Beschluss bestätigt die Stadt Weilheim die nachstehenden 7 Punkte aus dem Auszug aus
dem Zuwendungsumsatzbescheid (RZWas2025) Nr. 3.2:
- Die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabensbeginn stellt keine Zusicherung auf den Erlass eines Zuwendungsbescheids im Sinne des Artikels 38 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) dar.
- Aus der Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabensbeginn kann auch sonst kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden.
- Der Antragssteller trägt das volle Finanzierungsrisiko.
- Die für eine eventuelle Zuwendung relevanten Voraussetzungen sind bereits bei der vorzeitigen Durchführung einzuhalten.
- Die etwaige Förderung richtet sich nach den dann (zum Zeitpunkt des Erlasses eines Zuwendungsbescheides) geltenden Zuwendungsrichtlinien und Bemessungsgrundsätzen.
- Beachtung der Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 13. April 2021, Nr. B II 2-515-238 (BayMBI. Nr. 298) "Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption und der
öffentlichen Verwaltung (Korruptionsbekämpfungsrichtlinie - KorruR)" - Einhaltung der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich vom 31. Juli 2018, Az B3-1512-31-19 (AIIMBI.S.547), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 19.September 2023 (BayMBINr. 481) geändert worden ist.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 10 Stimmen, nein mit 1 Stimmen, anwesend waren 10 Hauptausschussmitglieder.
8. Rechnungsprüfungsbericht für die Jahre 2014 bis 2018 des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) vom 22.05.2026 (nur Bauwesen); Vorlage und Stellungnahme
Beschluss:
1. Der Rechnungsprüfungsbericht für die Jahre 2014 bis 2018 des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) vom 22.05.2026 für die Stadt Weilheim (nur Bauwesen) wird ohne Erinnerung zur Kenntnis genommen.
2. Der Stellungnahme zum Rechnungsprüfungsbericht BKPV 2014 bis 2018 mit Datum 23.09.2026 wird zugestimmt.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 10 Stimmen, nein mit 1 Stimmen, anwesend waren 10 Hauptausschussmitglieder.
9. Vorlage der Jahresrechnung 2025
Beschluss:
Die Vorlage der Jahresrechnung 2025 wird gemäß Artikel 102 Absatz 2 Gemeindeordnung (GO) zur Kenntnis genommen.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 10 Stimmen, nein mit 1 Stimmen, anwesend waren 10 Hauptausschussmitglieder.
10. Städtisches Bürgerheim; Vorlage Jahresabschluss 2025
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:
Die Jahresabschlüsse 2025 des Städt. Bürgerheimes für die Geschäftsbereiche „Vollstationäre Pflege (Alten- und Pflegeheim)“ und „Seniorengerechtes Wohnen“ mit den Bilanzsummen in Höhe von 8.061.841,92 Euro und 11.472.836,02 Euro werden ohne Erinnerung zur Kenntnis genommen und diesen zugestimmt. Die jeweiligen Jahresüberschüsse sind auf neue Rechnung vorzutragen.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 10 Stimmen, nein mit 1 Stimmen, anwesend waren 10 Hauptausschussmitglieder.
11. Städtisches Bürgerheim; Erhöhung der Heimgebühren für Rüstige und pflegebedürftige Bewohner zum 01.09.2026
Beschluss:
Die Entgelte ab 01.09.2026 werden ohne Erinnerung zur Kenntnis genommen. Die Zustimmung wird erteilt.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 10 Stimmen, nein mit 1 Stimmen, anwesend waren 10 Hauptausschussmitglieder.
12. Anfragen, Dringlichkeitsanträge
keine
Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Tillman Wahlefeld um 10:57Uhr die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses.
Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Tillman Wahlefeld
Erster Bürgermeister
Stefan Popp
Schriftführung
