Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates

Sitzungsdatum: Donnerstag, 26.01.2023
Beginn: 18:30 Uhr
Ende 21:00 Uhr
Ort: im großen Sitzungssaal des Rathauses

Anwesenheitsliste

Erster Bürgermeister

Loth, Markus

Mitglieder des Stadtrates

  • Andrä, Franz
  • Arneth-Mangano, Petra
  • Asam, Romana
  • Bertl, Alexandra
  • Dr. Bosch, Roland
  • Prof. Dr. Emeis, Stefan
  • Enders, Susann
  • Flock, Angelika
  • Gast, Klaus
  • Gebauer-Merx, Saika
  • Grehl, Karl-Heinz
  • Gronau, Brigitte
  • Holeczek, Brigitte
  • Honisch, Alfred
  • Imgart, Rüdiger
  • Klinkicht, Ullrich
  • Dr. med. Langer, Johannes
  • Lunz-Schmieder, Marion
  • Martin, Horst
  • Neulinger, Manuel
  • Nowak, Luise
  • Pentenrieder, Rupert
  • Ratter, Gerd
  • Dr. Reindl, Claus
  • Schwaiger, Hubert
  • Schwalb, Roland
  • Thieler, Ragnhild
  • Vollmann, Hans
  • Wahlefeld, Tillman
  • Zirngibl, Stefan

Schriftführer

Popp, Stefan

Verwaltung

  • Scharf, Christoph
  • Schleich, Michael
  • Stork, Manfred

Presse

  • Kreisboten-Verlag
  • Weilheimer Tagblatt

Weitere Anwesende

  • Herr Rechtsanwalt Dr. Spieß, zum 4. öffentlichen Tagesordnungspunkt

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Genehmigung der Niederschrift
  2.  Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung)
  3.  Bekanntgaben
  4. Baulandbeschluss der Stadt Weilheim i.OB - Ergebnisse aus den Fraktionen
  5. Offener Brief und Petition Saatkrähen aus dem Stadtgebiet wirksam vertreiben
    1. Beschluss 2
  6. Bebauungsplan "Leprosenweg" - Erweiterung für Flüchtlingsunterkunft
  7. vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Jörg-Ganghofer-Straße" 1. Änderung und Erweiterung - Abwägung
  8. Bauanfrage; Erlass einer Außenbereichssatzung für zusätzliche Wohnbebauung - Grundstück Flurnummer (Fl.Nr.) 4760/2, Gemarkung Weilheim
  9. Städtebauförderung - Jahresanträge 2023
  10. Überplanmäßige Ausgaben 2022 im Deckungsring 540 (Bewirtschaftung Gebäude und Grundstücke)
  11. Anfragen, Dringlichkeitsanträge
    1. Anfrage Bündnis 90 / Die Grünen vom 25.01.2023 - Änderung der Bagatellgrenze des Soziale-Bodennutzung(SoBoN)-Grundsatzbeschlusses
    2. Dringlichkeitsantrag Bündis 90 / Die Grünen vom 25.01.2023 in Sachen geplante Asylunterkunft im Trifthof

Erster Bürgermeister Markus Loth eröffnet um 18:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest.

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung von Niederschriften

Beschluss:

Die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen vom 24.11.2022 und 15.12.2022 werden genehmigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 29 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 29 Stadtratsmitglieder.

2.  Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung)

keine

3. Bekanntgaben

keine

4. Baulandbeschluss der Stadt Weilheim i.OB - Ergebnisse aus den Fraktionen

Zur Kenntnis genommen: anwesend waren 31 Stadtratsmitglieder. 

5. Offener Brief und Petition Saatkrähen aus dem Stadtgebiet wirksam vertreiben

Beschluss:

Das mit der Regierung von Oberbayern und den Fachverbänden abgestimmte Saatkrähen-
Management der Stadt Weilheim i.OB aus dem Jahr 2022 wird auch im Jahr 2023 beibehalten.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 30 Stimmen, nein mit 1 Stimme, anwesend waren 31 Stadtratsmitglieder. 

5.1 Beschluss 2

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Regierung von Oberbayern den Antrag zur Vergrämung auch in den Bereichen „Friedhof“ und „Grünfläche am Maibaum“ und insbesondere die Entnahme von noch ungeschlüpften Eiern und Entfernung von Nestern auch nach dem 31.03. eines Jahres zu beantragen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 29 Stimmen, nein mit 2 Stimmen, anwesend waren 31 Stadtratsmitglieder. 

6. Bebauungsplan "Leprosenweg" - Erweiterung für Flüchtlingsunterkunft

Beschluss: 

Mit der weiteren Nutzung des Grundstücks, Leprosenweg 6, Fl.Nr. 2777/11, als Unterkunft für Asylbewerber sowie Kriegsgeflüchtete durch den Landkreis Weilheim-Schongau besteht Einverständnis. 

Zur planungsrechtlichen Sicherung wird beschlossen, den Bebauungsplan „Leprosenweg“ um dieses Grundstück zu erweitern.

Der Bebauungsplan setzt ein eingeschränktes Gewerbegebiet fest. Ausnahmen gemäß Paragraf (§) 8 Absatz 3 Nr. 2 Baunutzungsverordnung - BauNVO (Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke) werden zugelassen. Andere Ausnahmen nach § 8 Absatz 3 Nr. 1 und 3 BauNVO (Betriebswohnungen und Vergnügungsstätten) werden ausdrücklich ausgeschlossen.

Für die geplante Nutzung als Asylbewerberunterkunft wird gemäß § 9 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Baurecht auf Zeit bis maximal 31.12.2049 festgesetzt. 

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 30 Stimmen, nein mit 1 Stimme, anwesend waren 31 Stadtratsmitglieder. 

7. vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Jörg-Ganghofer-Straße" 1. Änderung und Erweiterung - Abwägung

Beschluss:

Über die den Stadträten vorliegenden Stellungnahmen zum Bebauungsplan wird unter Berücksichtigung der privaten und öffentlichen Belange gemäß Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 BauGB nach dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung abgewogen und entschieden.

Der Bebauungsplan und die Begründung sind entsprechend anzupassen und im weiteren Verfahren auf Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 30 Stimmen, nein mit 1 Stimme, anwesend waren 31 Stadtratsmitglieder. 

8. Bauanfrage; Erlass einer Außenbereichssatzung für zusätzliche Wohnbebauung - Grundstück Fl.Nr. 4760/2, Gemarkung Weilheim

Beschluss:

Dem Antrag auf Erlass einer Außenbereichssatzung für die Grundstücke mit den Flurnummern (Fl.Nrn.) 4760/1 (Teilfläche), 4760/2 (Teilfläche), 4760/3 (Teilfläche), 4760/4 (Teilfläche), 4760/5, 4760/6 (Teilfläche) und 4760/7, Gemarkung Weilheim, wird zugestimmt.

Die Bauverwaltung wird beauftragt, das förmliche Verfahren zum Erlass der Außenbereichssatzung einzuleiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 31 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 31 Stadtratsmitglieder.

9. Städtebauförderung - Jahresanträge 2023 

Beschluss:

Mit den vorgestellten Bedarfsmitteilungen zur Städtebauförderung für die Jahre 2023 bis 2026 für die Programme „Lebendige Zentren“, „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“, „Innenstädte beleben“ und „Innen statt Außen“ besteht Einverständnis.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 31 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 31 Stadtratsmitglieder.

10. Überplanmäßige Ausgaben 2022 im Deckungsring 540 (Bewirtschaftung Gebäude und Grundstücke)

Beschluss:

Zur Kenntnis genommen: anwesend waren 31 Stadtratsmitglieder. 

11. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

11.1 Anfrage Bündnis 90 / Die Grünen vom 25.01.2023 - Änderung der Bagatellgrenze des SoBoN-Grundsatzbeschlusses

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 25.01.2023 – per E-Mail bei der Stadt Weilheim i.OB eingegangen um 11:19 Uhr
– bittet die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen um Aufklärung folgenden Sachverhalts bezüglich der
Änderung der Bagatellgrenze des SoBoN-Grundsatzbeschlusses:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Loth,

unsere Fraktion hatte im Sommer letzten Jahres den Antrag gestellt, die Bagatellgrenze bei unserem SoBoN-Grundsatzbeschluss von 1.000 Quadratmeter auf 500 Quadratmeter zu reduzieren, damit mehr
Weilheimer bzw. SoBoN-Berechtigte eine bezahlbare Wohnung erhalten können.

Diesem Antrag wurde am 28. Juli 2022 vom Stadtratsgremium mehrheitlich zugestimmt.

Auf der Homepage der Stadt Weilheim ist ersichtlich, dass der geänderte SoBoN-Grundsatzbeschluss mit 500 Quadratmeter Bagatellgrenze erst ab dem 01.11.2022 rechtlich gültig ist.

Wir bitten um Auskunft, wodurch diese Verzögerung entstanden ist und nicht bereits zum 01.08.2022 oder spätestens 01.09.2022 rechtlich umgesetzt wurde.“

Stellungnahme des Stadtbauamtes:

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 05.04.2022 bezog sich auf eine generelle
Herabsetzung der Berechnungsgrenze von 1.000 Quadratmeter auf 500 Quadratmeter.

Nach einer Rückfrage in den einzelnen Fraktionen beschloss der Stadtrat am 28.07.2022 mehrheitlich, die Berechnungsgrenze für Baugebiete mit Geschosswohnungsbau auf 500 Quadratmeter herabzusetzen und für Baugebiete wie zum Beispiel Einzel-, Doppel- oder Reihenhausgebiete auf 1.000 Quadratmeter zu belassen.

Den ausgefertigten Stadtratsbeschluss erhielt das Stadtbauamt vom Hauptamt am 04.08.2022. Über die sitzungsfreie Zeit und Ferienzeit im August erfolgte durch das Stadtbaumt eine Rückfrage bezüglich der Formulierung des Veröffentlichungstextes beim beratenden Rechtsanwalt. Dessen Rückmeldung ging beim Stadtbauamt am 19.09.2022 ein.

Auf Grund einer Vielzahl von Arbeitsvorgängen konnte der Sachbearbeiter den Vorgang erst im Oktober weiter bearbeiten und entsprechend erst im November veröffentlichen.

Für eine rückwirkende Veröffentlichung wurde dabei kein Bedarf gesehen, da in der Zeit zwischen dem 28.07.2022 und 01.11.2022 kein Bauleitplanverfahren – in dessen Geltungsbereich die SoBoN fällt – eingeleitet wurde.

Stadtbauamt, 26.01.2023 Stork

Zur Kenntnis genommen, anwesend waren 31 Stadtratsmitglieder.

11.2 Dringlichkeitsantrag Bündis 90 / Die Grünen vom 25.01.2023 in Sachen geplante Asylunterkunft im Trifthof

Erster Bürgermeister Loth gab vor Eintritt in die Tagesordnung bekannt, dass dieser Punkt in heutiger Sitzung nicht behandelt werden kann. Er sei nicht dringlich. Zudem sei er sehr kurzfristig eingegangen und die Verwaltung stünde noch in Klärung mit dem Landratsamt. Für die Februar-Sitzung ist geplant, Vertreter des Landratsamtes in die Sitzung einzuladen.


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Markus Loth um 21:00 Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Markus Loth
Erster Bürgermeister

Stefan Popp
Schriftführung

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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