Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates
Sitzungsdatum: Donnerstag, 30.03.2023
Beginn: 19:02 Uhr
Ende 20:32 Uhr
Ort:im großen Sitzungssaal des Rathauses
Anwesenheitsliste
Erster Bürgermeister
Loth, Markus
Mitglieder des Stadtrates
- Andrä, Franz
- Arneth-Mangano, Petra
- Asam, Romana
- Bertl, Alexandra
- Gast, Klaus
- Gebauer-Merx, Saika
- Grehl, Karl-Heinz
- Gronau, Brigitte
- Holeczek, Brigitte
- Honisch, Alfred
- Imgart, Rüdiger
- Klinkicht, Ullrich
- Dr. med. Langer, Johannes
- Martin, Horst
- Neulinger, Manuel
- Nowak, Luise
- Pentenrieder, Rupert
- Ratter, Gerd
- Dr. Reindl, Claus
- Schwaiger, Hubert
- Thieler, Ragnhild
- Vollmann, Hans
- Wahlefeld, Tillman
- Zirngibl, Stefan
Schriftführerin
Gross, Karin
Schriftführer
Popp, Stefan
Verwaltung
Scharf, Christoph
Presse
Kreisboten-Verlag
Weilheimer Tagblatt
Abwesende und entschuldigte Mitglieder des Stadtrats
Dr. Bosch, Roland
Prof. Dr. Emeis, Stefan
Enders, Susann
Flock, Angelika
Lunz-Schmieder, Marion
Schwalb, Roland
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
- Bekanntgaben
- Haushalt 2023 - Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuern A und B
- Beschluss Haushaltssatzung der Stadt Weilheim i.OB für das Haushaltsjahr 2023
- Beschluss Finanzplan 2022 bis 2026
- Anfragen, Dringlichkeitsanträge
Erster Bürgermeister Markus Loth eröffnet um 19:02 Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates - Haushaltssitzung 2023 - , begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest.
Öffentliche Sitzung
1. Bekanntgaben
keine!
2. Haushalt 2023 - Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuern A und B
Beschluss:
1) Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird ab dem Haushaltsjahr 2023 auf 380 Prozent-Punkte
festgesetzt.
Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 17 Stimmen, nein mit 8 Stimmen, anwesend waren 25 Stadtratsmitglieder.
2) Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem Haushaltsjahr 2023 auf 400 Prozent-Punkte
festgesetzt.
Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 17 Stimmen, nein mit 8 Stimmen, anwesend waren 25 Stadtratsmitglieder.
3. Beschluss Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Weilheim i.OB für das Haushaltsjahr 2023
Beschluss:
Die nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Weilheim i.OB für das Jahr 2023 wird beschlossen.
Haushaltssatzung der Stadt Weilheim i.OB (Landkreis Weilheim-Schongau) für das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund des Artikels 63 und folgende (ff.) der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO -, erlässt die Stadt Weilheim i. OB folgende Haushaltssatzung:
§1
(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
- im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 54.971.200 Euro und
- im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 12.786.600 Euro ab.
(2) Der Wirtschaftsplan für das Städtische Bürgerheim Weilheim i.OB (Städt. Altenheim – Heimbereich und Betreutes Wohnen) wird
- im Erfolgsplan bei den Erträgen und bei den Aufwendungen auf 9.622.000 Euro und
- im Vermögensplan bei den Einnahmen und Ausgaben auf 6.677.000 Euro festgesetzt.
§ 2
(1) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen nach dem Vermögensplan des Städtischen Bürgerheimes wird auf 5.700.000 Euro festgesetzt.
§ 3
(1) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der Stadt werden in einer Höhe von insgesamt 39.122.000 Euro festgesetzt.
(2) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Städtischen Bürgerheimes werden in einer Höhe von 2.500.000 Euro festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
- für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 380 von Hundert (v.H.)
- für die Grundstücke (B) 400 v.H.
2. Gewerbesteuer 380 v.H.
§ 5
(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltplan wird auf 7.500.000 Euro festgesetzt.
(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Städtischen Bürgerheimes wird auf 500.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft
Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 15 Stimmen, nein mit 9 Stimmen, anwesend waren 24 Stadtratsmitglieder.
4. Beschluss Finanzplan 2022 bis 2026
Beschluss:
Der Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2026 wird so wie vorgelegt beschlossen.
Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 15 Stimmen, nein mit 9 Stimmen, anwesend waren 24 Stadtratsmitglieder.
5. Anfragen, Dringlichkeitsanträge
keine!
Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Markus Loth um 20:32 Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates.
Markus Loth
Erster Bürgermeister
Stefan Popp
Schriftführung