Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates
Sitzungsdatum: Donnerstag, 27.04.2023
Beginn: 18:30 Uhr
Ende 19:12 Uhr
Ort: im großen Sitzungssaal des Rathauses
Anwesenheitsliste
Erster Bürgermeister
Loth, Markus
Mitglieder des Stadtrates
- Andrä, Franz
- Arneth-Mangano, Petra
- Asam, Romana
- Bertl, Alexandra
- Dr. Bosch, Roland
- Prof. Dr. Emeis, Stefan
- Flock, Angelika
- Gast, Klaus
- Grehl, Karl-Heinz
- Gronau, Brigitte
- Honisch, Alfred
- Imgart, Rüdiger
- Klinkicht, Ullrich
- Dr. med. Langer, Johannes
- Martin, Horst
- Neulinger, Manuel
- Nowak, Luise
- Pentenrieder, Rupert
- Ratter, Gerd
- Schwaiger, Hubert
- Schwalb, Roland
- Vollmann, Hans
- Wahlefeld, Tillman
- Zirngibl, Stefan
Schriftführerin
Gross, Karin
Verwaltung
- Fischer, Katrin
- Frenzl, Stefan
- Kirchmayer, Stefan
- Weber, Walter
Presse
- Kreisboten-Verlag
- Weilheimer Tagblatt
Abwesende und entschuldigte Mitglieder des Stadtrates:
- Enders, Susann
- Gebauer-Merx, Saika
- Holeczek, Brigitte
- Lunz-Schmieder, Marion
- Dr. Reindl, Claus
- Thieler, Ragnhild
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
- Genehmigung Niederschrift
- Bekanntgaben
- Umgehungsstraße Weilheim: Sachstandsbericht Staatliches Bauamt Weilheim
- 29. Änderung Flächennutzungsplan - Sonderbaufläche Solar "Photovoltaikanlage südlich Waxensteinstraße"
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Photovoltaikanlage südlich Waxensteinstraße"
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Jörg-Ganghofer-Straße"; 1. Änderung und Erweiterung - Abwägung und Satzungsbeschluss
- Bebauungsplan "Hangstraße / Am Öferl" - Abwägung und Satzungsbeschluss
- Bebauungsplan "Am Gögerlweg" - Vorstellung der Planung
- Schöffenwahl 2023 - Erstellen der Vorschlagsliste
- Anfragen, Dringlichkeitsanträge
Erster Bürgermeister Markus Loth eröffnet um 18:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest.
Öffentliche Sitzung
1. Genehmigung Niederschrift
Beschluss:
Die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen vom 23.03.2023 und 30.03.2023 werden genehmigt.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 25 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 25 Stadtratsmitglieder.
2. Bekanntgaben
keine
3. Umgehungsstraße Weilheim: Sachstandsbericht Staatliches Bauamt Weilheim
Sitzungsverlauf Stadtratssitzung am 27.04.2023:
Erster Bürgermeister Markus Loth begrüßt die Herren Lenker und Vogt vom Staatlichen Bauamt Weilheim und erinnert an das Ergebnis der Bürgerbefragung zur Umgehungsstraße Weilheim. Rund 55 % lehnten im Herbst 2022 den Bau einer Umgehungsstraße für Weilheim ab.
Herr Lenker berichtet, es gebe aktuell noch keine nennenswerte Rückmeldung von Land und Bund in Sachen Umgehungsstraße Weilheim. Man habe lediglich die Bitte zum Abschluss der Voruntersuchung geäußert.
Er erinnert nochmals daran, dass der Bund rund eine Million Euro für die gesamte Vorplanung zum Projekt Umgehungsstraße Weilheim investiert hat und dass es ein großangelegtes Bürgerbeteiligungsverfahren gab.
Das Projekt sei nach dem negativen Ausgang der Bürgerbefragung in der Priorität der Dringlichkeit gesunken. Hinzu komme eine Umstrukturierung beim Staatlichen Bauamt Weilheim, die den Abschluss der Voruntersuchung verzögere.
Mit dem Abschluss der Voruntersuchung sei Ende 2023, Anfang 2024 zu rechnen und die Ergebnisse könnten der Stadt zur Verfügung gestellt werden.
Im Anschluss des Kurzberichtes von Herrn Lenker gab es Wortmeldungen aus dem Stadtrat.
Eine Vorzugstrasse des Staatlichen Bauamtes Weilheim würde sich ganz automatisch aus der Bewertung und dem Vergleich der untersuchten Varianten ergeben. Es bleibe auch weiterhin bei dem Grundsatz, dass der Bund keine Umgehungsstraße gegen den erklärten Willen einer Stadt baue. Dieser Wille liege durch die Übermittlung des Ergebnisses der Bürgerbefragung klar und deutlich vor. Aktuell sei keine Zurückstufung bzw. Herausnahme der Ortsumgehung Weilheim aus dem Bundesverkehrswegeplan (Gültigkeit bis 2026) zu erwarten.
Die Planungen zum Ausbau der Bundesstraße 2 nördlich Weilheim in Richtung Wielenbach / Pähl schreiten weiter voran und haben nun behördenintern eine höhere Priorität bekommen.
Die Gemeinde Wielenbach klagt aktuell gegen den Planfeststellungsbeschluss.
Als Ausblick auf die zukünftige Stadtentwicklung in Weilheim gab Herr Lenker abschließend noch zu bedenken, dass die im Rahmen der Voruntersuchung skizzierten Trassenkorridore für eine Umgehungsstraße mit fortschreitender Bebauung zunehmend zu schrumpfen drohen.
Zur Kenntnis genommen: anwesend waren 25 Stadtratsmitglieder.
4. 29. Änderung Flächennutzungsplan - Sonderbaufläche Solar "Photovoltaikanlage südlich Waxensteinstraße"
Beschluss:
Das Gutachten des Bauausschusses vom 17.04.2023 wird bestätigt.
Mit der vorliegenden Planung zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes Sonderbaufläche Solar „Photovoltaikanlage südlich Waxensteinstraße“ besteht Einverständnis mit der Maßgabe, dass die am Prälatenweg bestehenden Bäume (je eine Linde, Eiche und Ulme) erhalten bleiben und die Baugrenze für die Solarmodule an der Nordseite um 10 Meter von den Südgrenzen der Wohngrundstücke abgerückt wird (2,0 Meter Wirtschaftsweg; 5,0 Meter Heckenbepflanzung; 3,0 Meter Grünfläche und Umfahrt um die Modulreihen). Die Planungsunterlagen sind entsprechend zu überarbeiten.
Die Bauverwaltung wird beauftragt, das förmliche Verfahren zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Sonderbaufläche Solar „Photovoltaikanlage südlich Waxensteinstraße“ mit den überarbeiteten Planungsunterlagen nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB einzuleiten.
Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 18 Stimmen, nein mit 7 Stimmen, anwesend waren 25 Stadtratsmitglieder.
5. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Photovoltaikanlage südlich Waxensteinstraße"
Beschluss:
Das Gutachten des Bauausschusses vom 17.04.2023 wird bestätigt.
Mit der vorliegenden Planung für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaikanlage südlich Waxensteinstraße“ besteht Einverständnis mit der Maßgabe, dass die am Prälatenweg bestehenden Bäume (je eine Linde, Eiche und Ulme) erhalten bleiben und die Baugrenze für die Solarmodule an der Nordseite um 10 Meter von den Südgrenzen der Wohngrundstücke abgerückt wird (2,0 Meter Wirtschaftsweg; 5,0 Meter Heckenbepflanzung; 3,0 Meter Grünfläche und Umfahrt um die Modulreihen). Die Planungsunterlagen sind entsprechend zu überarbeiten.
Die Bauverwaltung wird beauftragt, das förmliche Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaikanlage südlich Waxensteinstraße“ mit den überarbeiteten Planungsunterlagen nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB einzuleiten.
Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 18 Stimmen, nein mit 7 Stimmen, anwesend waren 25 Stadtratsmitglieder.
6. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Jörg-Ganghofer-Straße"; 1. Änderung und Erweiterung - Abwägung und Satzungsbeschluss
Beschluss:
Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB abgewogen und entschieden.
Es wird festgestellt, dass im Rahmen der erneuten Planauslegung zu den geänderten Sachverhalten keine Stellungnahmen mit abzuwägenden Inhalt vorgebracht wurden. Die vorgetragenen Empfehlungen und Anpassungswünsche sind redaktionell in die Planungsunterlagen einzuarbeiten.
Der insoweit redaktionell anzupassende vorhabenbezogene Bebauungsplan wird samt Vorhaben- und Erschließungsplan und Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 23 Stimmen, nein mit 2 Stimmen, anwesend waren 25 Stadtratsmitglieder.
7. Bebauungsplan "Hangstraße / Am Öferl" - Abwägung und Satzungsbeschluss
Beschluss:
Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB abgewogen und entschieden.
Es wird festgestellt, dass im Rahmen der erneuten Planauslegung zu den geänderten Sachverhalten keine Stellungnahmen vorgebracht wurden. Die übrigen Empfehlungen und Hinweise wurden bereits in den früheren Verfahrensschritten abgewogen und entschieden.
Der Bebauungsplan „Hangstraße / Am Öferl“ wird samt Begründung in der Fassung vom 11.11.2022 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 25 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 25 Stadtratsmitglieder.
8. Bebauungsplan "Am Gögerlweg" - Vorstellung der Planung
Beschluss:
Dem vorliegenden Planungskonzept des Bebauungsplanes „Am Gögerlweg“ wird in der Fassung vom 28.03.2023 grundsätzlich zugestimmt mit der Maßgabe, dass aus städtebaulichen Gründen auf das 4. Vollgeschoss zu verzichten ist. Die 4 oberirdischen Stellplätze für die Reihenhauseinheiten sind umzuplanen (keine weitere Zu- und Abfahrt über den Gögerlweg).
Auf Grund der insoweit geänderten Planung kann das Aufstellungsverfahren nach dem Baugesetzbuch eingeleitet werden.
Die Bauverwaltung wird beauftragt, das förmliche Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Gögerlweg“ nach den einschlägigen Vorschriften des BauGB einzuleiten.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 25 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 25 Stadtratsmitglieder.
9. Schöffenwahl 2023 - Erstellen der Vorschlagsliste
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, die Bewerberinnen und Bewerber
- Herzog, Martin
- Doll, Elisabeth
- Mayer, Peter
- Martin, Bettina
- Welchert, Heinrich
- Fischer, Karl Josef
- Albrecht, Michael
- Degenhart, Katrin
- Scharnitzky, Ursula
- Müller, Bernhard
- Albrecht, Peter
- Rose, Uta
- Röhrig, Monika
- Gördes, Arnold
- Fottner, Karin
- Seuffert, Jiri
- Heine, Daniela
- Königer, Christian
- Knittel, Sandra
- Seligmann, Claudia
- Kraus Astrid
in die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl aufzunehmen.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 25 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 25 Stadtratsmitglieder.
10. Anfragen, Dringlichkeitsanträge
keine
Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Markus Loth um 19:12 Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates.
Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Markus Loth
Erster Bürgermeister
Karin Gross
Schriftführung