Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates
Sitzungsdatum: Donnerstag, 25.05.2023
Beginn: 18:00 Uhr
Ende 18:24 Uhr
Ort: im großen Sitzungssaal des Rathauses
Anwesenheitsliste
Vorsitzende
Flock, Angelika
Mitglieder des Stadtrates
- Andrä, Franz
- Arneth-Mangano, Petra
- Asam, Romana
- Dr. Bosch, Roland
- Prof. Dr. Emeis, Stefan
- Enders, Susann
- Gast, Klaus
- Gebauer-Merx, Saika
- Grehl, Karl-Heinz
- Holeczek, Brigitte
- Honisch, Alfred
- Imgart, Rüdiger
- Klinkicht, Ullrich
- Lunz-Schmieder, Marion
- Nowak, Luise
- Pentenrieder, Rupert
- Dr. Reindl, Claus
- Schwaiger, Hubert
- Schwalb, Roland
- Thieler, Ragnhild
- Vollmann, Hans
- Wahlefeld, Tillman
- Zirngibl, Stefan
Schriftführer
Popp, Stefan
Verwaltung
- Fischer, Katrin
- Scharf, Christoph
- Stork, Manfred
Presse
- Kreisboten-Verlag
- Weilheimer Tagblatt
Abwesend und entschuldigt:
Erster Bürgermeister Markus Loth
Abwesende und entschuldigte Mitglieder des Stadtrates:
- Bertl, Alexandra
- Gronau, Brigitte
- Dr. med. Langer, Johannes
- Martin, Horst
- Neulinger, Manuel
- Ratter, Gerd
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
- Genehmigung Niederschrift
- Bekanntgaben
- Bürgerversammlungen 2023
- Haushalt 2023 - Beschlussfassung über eine geänderte Haushaltssatzung
- Außenbereichssatzung "Tankenrain Nord" - Abwägung
- Anfragen, Dringlichkeitsanträge
- Dringlichkeitsantrag Stadtratsmitglied Ullrich Klinkicht vom 23.05.2023 (Mail) in Sachen Einladung des Stadtrats zum Volksfest
Zweite Bürgermeisterin Angelika Flock eröffnet um 18:00 Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest.
Öffentliche Sitzung
1. Genehmigung Niederschrift
Beschluss:
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2023 wird genehmigt.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 24 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 24 Stadtratsmitglieder.
2. Bekanntgaben
2.1. Bürgerversammlungen 2023
Weilheim
Montag, 19. Juni 2023, 19:00 Uhr, in der Großen Hochlandhalle
Tagesordnung:
1. Bericht des 1. Bürgermeisters
2. Aussprache, Wünsche und Anträge
Wünsche und Anträge zur Bürgerversammlung sind möglichst bis Montag, 12. Juni 2023, schriftlich bei der Stadtverwaltung einzureichen.
Unterhausen
Montag, 26. Juni 2023, 20:00 Uhr, im Sportheim
Tagesordnung:
1. Bericht des 1. Bürgermeisters
2. Aussprache, Wünsche und Anträge
Wünsche und Anträge zur Bürgerversammlung sind möglichst bis Montag, 19. Juni 2023, schriftlich bei der Stadtverwaltung einzureichen.
Marnbach/Deutenhausen
Dienstag, 27. Juni 2023, 20:00 Uhr, im Gemeindehaus Marnbach
1. Bericht des 1. Bürgermeisters
2. Aussprache, Wünsche und Anträge
Wünsche und Anträge zur Bürgerversammlung sind möglichst bis Montag, 19. Juni 2023, schriftlich bei der Stadtverwaltung einzureichen.
3. Haushalt 2023 - Beschlussfassung über eine geänderte Haushaltssatzung
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Weilheim i.OB für das Jahr 2023 in der folgenden neuen Fassung:
Haushaltssatzung der Stadt Weilheim i.OB (Landkreis Weilheim-Schongau) für das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund des Artikels 63 und folgende (ff.) der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO -, erlässt die Stadt Weilheim i. OB folgende Haushaltssatzung:
§ 1
(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
- im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 54.971.200 Euro und
- im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 12.786.600 Euro ab.
(2) Der Wirtschaftsplan für das Städtische Bürgerheim Weilheim i.OB (Städtisches Altenheim – Heimbereich und Betreutes Wohnen) wird
- im Erfolgsplan bei den Erträgen und bei den Aufwendungen auf 9.622.000 Euro und
- im Vermögensplan bei den Einnahmen und Ausgaben auf 6.677.000 Euro festgesetzt.
§ 2
(1) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen nach dem Vermögensplan des Städtischen Bürgerheimes wird auf 5.700.000 Euro festgesetzt.
§ 3
(1) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der Stadt werden in einer Höhe von insgesamt 9.966.000 Euro festgesetzt.
(2) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Städtischen Bürgerheimes werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
- für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 380 von Hundert (v.H.)
- für die Grundstücke (B) 400 v.H.
2. Gewerbesteuer 380 v.H.
§ 5
(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltplan wird auf 7.500.000 Euro festgesetzt.
(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Städtischen Bürgerheimes wird auf 500.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft
Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 19 Stimmen, nein mit 5 Stimmen, anwesend waren 24 Stadtratsmitglieder.
4. Außenbereichssatzung "Tankenrain Nord" - Abwägung
Beschluss:
Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB im Sinne der Stellungnahme der Bauverwaltung abgewogen und entschieden.
Die Planungsunterlagen zur Außenbereichssatzung „Tankenrain Nord“ sind im Sinne der Abwägung zu überarbeiten und im weiteren Verfahren erneut öffentlich auszulegen.
Einstimmig beschlossen: Ja mit 24 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 24 Stadtratsmitglieder.
5. Anfragen, Dringlichkeitsanträge
5.1. Dringlichkeitsantrag Stadtratsmitglied Ullrich Klinkicht vom 23.05.2023 (Mail) in Sachen Einladung des Stadtrats zum Volksfest
Zur Kenntnis genommen: anwesend waren 24 Stadtratsmitglieder
Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt zweite Bürgermeisterin Angelika Flock um 18:24 Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates.
Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Angelika Flock
Zweite Bürgermeisterin
Stefan Popp
Schriftführung