Platz mit Cafes und Geschäften, im Vordergrund sitzen Kinder am Boden (Foto: Stadt Weilheim)

Mit dem Projektfonds fördert die Stadt Weilheim Projekte, Maßnahmen und Aktionen, die die Attraktivität unserer Innenstadt noch zusätzlich verbessern.

Ziel des Programmes ist es, die Funktionalität und Lebendigkeit der Innenstadt zu stärken und die Aufenthaltsqualität zu erhöhen. Unsere Innenstadt soll als Raum zum Leben und Spielen, zum Wohnen und Arbeiten sowie als Standort für Wirtschaft, Handel und Kultur gestärkt werden.

Durch den Sonderfonds „Innenstadt beleben“ stehen der Stadt Weilheim Mittel für die Umsetzung Ihrer Ideen bereit. 80 Prozent der Kosten werden vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr übernommen und 20 Prozent von der Stadt Weilheim. Bewerben kann sich jeder, der an der Gestaltung der Innenstadt teilhaben möchte.

Fördermöglichkeit

Aus einem Projektfonds können kleinere investive und nichtinvestive Maßnahmen finanziert werden (z. B. kleinere Events von Standortgemeinschaften zur Wiederbelebung nach der Pandemie, Verbesserungen der Stadtmöblierung und vieles mehr.)

Im Unterschied zum öffentlich-privaten Projektfonds kann bei dem Sonderfonds auf die finanzielle Beteiligung von privater Seite verzichtet werden.

Die Standortförderung hat das Ziel, gemeinsam Projekte zu realisieren. Erste Maßnahmenvorschläge aus dem Bereich Aufenthaltsqualität sind bereits im Mai in einem Zukunftsworkshop mit zahlreichen Akteuren der Innenstadt und bei einer Vor-Ort-Befragung von Bürgern entstanden. Die Märchenschaufenster im April sind ebenfalls durch Mittel aus dem Verfügungsfonds ermöglicht worden.

Projektidee

Sie haben schon lange eine Idee und möchten Ihr Projekt in der Stadt umsetzen, wissen jedoch nicht, wie Sie es finanzieren sollen? Mit dem Sonderfonds könnten Sie Ihre Idee verwirklichen.

Bewerbung

Für Ihre Idee füllen Sie bitte einen Antrag aus, in dem Sie unter anderem Ihr Vorhaben, den Nutzen, die erwarteten Effekte und die Kosten darlegen. Das Formular finden Sie in der Anlage als PDF-Datei zum Download. Senden Sie diesen bitte per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, oder per Post an:

Stadt Weilheim
Amt für Standortförderung, Kultur und Tourismus
Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim

Entscheidung

Die Standortförderung nimmt den Antrag entgegen und prüft diesen vor der Einreichung beim Lenkungsausschuss (ein Gremium, das laut Förderrichtlinie vorgegeben ist und aus Vertretern von Politik, Wirtschaft und Kultur besteht). Der Lenkungsausschuss entscheidet darüber, wie die Projektmittel verteilt werden.

Ausschlusskriterien

Nach den Förderrichtlinien gibt es einige Dinge zu beachten, bei denen eine Förderung ausgeschlossen ist: 

  • Es gilt das Verbot der Doppelförderung, deswegen können Maßnahmen, die bereits anderweitig gefördert werden, nicht unterstützt werden.
  • Maßnahmen. mit deren Durchführung vor der Bewilligung begonnen wurde.
  • Laufende Betriebs- und Sachkosten des Antragstellers sowie Personalkosten
  • Jegliche Kosten, die nicht im Zusammenhang mit der Maßnahme stehen

Mittelgewährung und Abrechnung

Nach erfolgter Bewilligung werden die Mittel durch Rückerstattung nach Einreichung von Verwendungsnachweis und mit Kontrolle der Belege an die Antragsteller ausgezahlt.

Die Abrechnung muss spätestens vier Wochen nach Abschluss der Maßnahme, der Aktivität oder des Projekts erfolgen. Hierfür benötigen Sie den Nachweis über die Verwendung der Mittel aus dem Projektfonds, wobei sämtliche Einzelpositionen per Rechnung nachgewiesen werden müssen.

Projektumsetzung

Bei einer positiven Entscheidung und nach Erhalt der schriftlichen Zusage können Sie mit der Umsetzung beginnen. Denken Sie an die Dokumentation der Umsetzung. Diese Unterlagen benötigen Sie später für die Abrechnung.

Nun sind Sie gefragt, wir freuen uns schon auf Ihre Ideen!

Dieser Projektfonds wird im Bayerischen Städtebauförderungsprogramm mit Mitteln des Freistaats Bayern gefördert.

Logo - Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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