Das Bundesmeldegesetz (BMG) räumt den Bürgern die Möglichkeit ein, folgenden Datenübermittlungen und Auskunftserteilungen ohne Begründung und Nachweisen zu widersprechen:
- Parteien und Wählergruppen
- Altersjubiläen
- Ehejubiläen
- öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
- Adressbuchverlage
- Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr