Allgemeines
Wer im Stadtgebiet Weilheim i.OB einen Kampfhund halten will, bedarf der Erlaubnis durch die Stadtverwaltung. Für das Halten von Hunden mit hoher Aggressivität und Gefährlichkeit gelten besondere Vorschriften.
Die bayerische Kampfhundeverordnung (KampfhundeVO) legt zwei Kategorien fest:
Kategorie I (Paragraf - § 1 Absatz 1 KampfhundeVO) - immer erlaubnispflichtig
- Pit-Bull
- Bandog
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Tosa-Inu
Kategorie II (§ 1 Absatz 2 KampfhundeVO) - erlaubnispflichtig oder Negativzeugnis
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Bullterrier
- Cane Corso
- Dogo Argentino
- Dogue de Bordeaux
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Perro de Presa Canario (Dog Canario)
- Perro de Presa Maollorquin
- Rottweiler
Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen als den von der Kategorie I erfassten Hunden.
Voraussetzungen
Die Haltung eines Hundes der Kategorie I ist von einer besonderen Erlaubnis abhängig, die nur unter äußerst engen Voraussetzungen erteilt wird. So muss der Halter ein berechtigtes Interesse nachweisen. Gegen seine Zuverlässigkeit dürfen keine Bedenken bestehen. Schließlich dürfen auch keine Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz drohen.
Bei einem Hund der Kategorie II muss durch Sachverständigengutachten nachgewiesen werden, dass das Tier keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit aufweist. Daraufhin ist ein sogenanntes Negativzeugnis beim Ordnungsamt Weilheim i.OB zu beantragen.
Hunde, für die ein Negativzeugnis ausgestellt wurde, gelten nicht mehr als Kampfhunde im Sinne der Kampfhundeverordnung und sind somit nicht erlaubnispflichtig. Im Negativzeugnis oder einem gesonderten Bescheid können Auflagen zur Haltung des Hundes festgesetzt werden. Das Negativzeugnis soll der Hundehalter immer bei sich tragen, wenn er den Hund ausführt, um bei einer Kontrolle durch die Polizei nachweisen zu können, dass es sich um keinen Kampfhund handelt.
Bei einem Wechsel der Hundehalterin oder des Hundehalters kann ein neues Wesensgutachten erforderlich werden, da neben der Gefährlichkeit des Hundes auch die zur Vermeidung von Gefahren erforderliche Sachkunde des Halters zu prüfen ist. Der neue Halter sollte deshalb dies mit der Stadtverwaltung klären.
Beim Erwerb von Welpen und Junghunden der Kategorie II wird von der Stadtverwaltung bis zur Überprüfbarkeit (in der Regel im Alter von 18 Monaten) ein „vorläufiges“, also zeitlich befristetes Negativzeugnis ausgestellt. Nach Erreichen des Alters von 18 Monaten muss ein Sachverständigengutachten vorgelegt werden.
Erforderliche Unterlagen
Generell
- Auszug aus dem Zuchtbuch
- Impfpass
- Nachweis des Bestehens einer Haftpflichtversicherung
- Foto des Hundes (von vorne und seitlich)
- Führungszeugnis der Hundehalterin / des Hundehalters (nicht älter als drei Monate)
- Falls vorhanden: Frühere Anordnungsbescheide / Haltungserlaubnisse
Bei Kampfhunden der Kategorie II
Sachverständigengutachten (Eine Liste der Hundesachverständigen erhalten Sie auch von der Industrie- und Handelskammer)
Bearbeitungszeit
Zwei bis vier Wochen
Gebühren
15 bis 125 Euro, je nach Aufwand (Laufende Nr. 2.II.1/ Tarifstelle 6 des Kostenverzeichnisses - KVz)
Zuwiderhandlung
Wird ein Kampfhund ohne die erforderliche Genehmigung gehalten, kann ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 10.000 Euro verhängt werden. Dies gilt auch für die unter Kategorie II aufgeführten Hunde, für die kein gültiges Negativzeugnis vorliegt.
Weitere Hinweise
- Kampfhunde sind eindeutig zu kennzeichnen (in der Regel mit Microchip)
- Die Hundesteuer für Kampfhunde beträgt das achtfache der normalen Hundesteuer (Zur Anmeldung Ihres Hundes wenden Sie sich bitte an die Steuerstelle der Stadt Weilheim i.OB, die entsprechenden Anmeldeformulare sind auch online verfügbar.)
- Für die Durchreise durch Bayern oder bei einem nur vorübergehenden Urlaubsaufenthalt in Bayern (bis zu vier Wochen) gibt es eine Ausnahmeregelung und es besteht wegen der Haltung des Hundes keine Erlaubnispflicht auf sicherheitsrechtlicher Grundlage.
Antragsformular und nähere Informationen zu Kampfhunderassen
Im Anhang finden Sie das Antragsformular, das wir zur Bearbeitung von Ihnen ausgefüllt benötigen sowie einen Überblick über die Kampfhunderassen als PDF-Dateien zum Herunterladen.
Beratung und Bearbeitung durch das Ordnungsamt Weilheim i.OB
Adresse:
Ordnungsamt Weilheim i.OB
Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
Kontakt:
Telefon: 0881 682-3100, -3101, -3102, -3103, -3104
Telefax: 0881 682-3199
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Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:30 Uhr
Montag bis Mittwoch: 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 bis 18:00 Uhr (während der Ferien in Bayern bis 16:00 Uhr)